Was Selbstständige von der Steuer absetzen können

Gerade als selbstständig Tätiger oder Freiberufler heißt es einiges bei der Steuererklärung zu beachten, damit die Steuerlast nicht zu hoch wird. Speziell geht es um die Geltendmachung von Freibeträgen, aber auch Sonderausgaben. Neben der Devise "Belege sammeln" sollten Sie Abschreibungsfristen und steuerfreundliche Regelungen für die Nutzung des Privat-PKW und des Arbeitszimmers berücksichtigen. Erfahren Sie hier, was Selbstständige von der Steuer absetzen können.

Wenn Sie freiberuflich oder selbstständig tätig sind, haben Sie gute Möglichkeiten, die unterschiedlichsten Ausgaben beim Finanzamt geltend zu machen. Das beginnt beim Arbeitszimmer, wenn Sie es in den häuslichen Räumlichkeiten untergebracht haben. Die Kosten dafür können Sie unbegrenzt als Betriebsausgabe oder Werbungskosten geltend machen und
von der Steuer absetzen.

Vor allem Anschaffungen, die der AfA unterliegen, wirken sich günstig auf Ihre Steuerbelastung aus und können von der Steuer abgesetzt werden. Diese Abkürzung heißt im Detail "Absetzung für Abnutzung" und betrifft Wirtschaftsgüter, die Sie länger als ein Jahr für Ihre berufliche Tätigkeit nutzen.

Wichtige Grenzen für Gewinn und steuerliche Vorschriften

Wenn Sie bei Ihrer selbstständigen Tätigkeit mehr als 50.000 Euro Gewinn erzielen, sind Sie zu einer Buchführung verpflichtet, das Gleiche gilt, wenn Sie einen Jahresumsatz von mehr als einer halben Million erzielen. Eine sehr wichtige Grenze, die Sie beachten sollten, ist der Betrag von 17.500 Euro. Ab dieser Umsatzsumme müssen Sie nämlich als Unternehmer Mehrwertsteuer abführen. 

Zukünftige Anschaffungen von der Steuer absetzen

Wenn Sie für das kommende oder das nächste Jahr Neuanschaffungen planen, können Sie bereits jetzt im Rahmen der Gewinnermittlung für das vergangene Jahr, einen Abzugsbetrag von höchstens 40 Prozent der Anschaffungskosten von der Steuer absetzen. Klar ist allerdings, dass Sie die Investition auch tatsächlich umsetzen möchten und nicht einfach nur eine Begünstigung beim Finanzamt erreichen möchten.

Bewirtungsbelege sind wichtige Ausgabenposten

Es ist bekannt, dass Sie Bewirtungskosten von der Steuer absetzen können. Doch hier ist Vorsicht geboten. Denn auch wenn Sie als Selbstständiger für Geschäftsessen bis zu 70 Prozent von der Steuer absetzen können, müssen Sie darauf achten, dass die Quittungen für das Finanzamt korrekt und vor allem vollständig ausgefüllt sind. Beträgt die Rechnung weniger als 150 Euro, genügen Name und Anschrift der Gaststätte sowie Teilnehmer und Anlass der Bewirtungskosten. 

Kilometergeld kann steuerschonend berücksichtigt werden

Wenn Sie als Selbstständiger beruflich unterwegs sind, können Sie Kilometergeld in der Höhe von 30 Cent pro Kilometer bei der Steuererklärung geltend machen. Bei den Verpflegungspauschalen gibt es nun mehr zwei Pauschalen, wobei Sie für eine Abwesenheit, die länger als 8 Stunden dauert 12 Euro, bei längerer 24 Euro abrechnen können.