Was ist eine Schlussbilanz und wofür brauche ich sie?

Die Schlussbilanz ist fester Bestandteil des Jahresabschlusses und muss laut HGB am Ende einer Rechnungsperiode erstellt werden. Aus ihr lässt sich die Vermögenssituation ablesen. Sie gliedert das gesamte Vermögen in z. B. Privatvermögen, Fremdkapital und Eigenkapital auf. Die Salden der Konten werden über das Schlussbilanzkonto abgeschlossen. Die dort ermittelten Werte werden in die Schlussbilanz übertragen und legen den Gewinn oder Verlust des Geschäftsjahres dar. Sie bildet die Grundlage für die Eröffnungsbilanz für die nachfolgende Rechnungsperiode.

Aus der Schlussbilanz lassen sich der steuerliche Gewinn oder Verlust und der Jahresumsatz ermitteln. Aus diesen Summen errechnet sich die Steuerlast (Einkommenssteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer).

Die erforderlichen Abschlussbuchungen

Der Jahresabschluss ist aus den Unterlagen der Buchführung zu entwickeln und entsprechend den für die jeweilige Einrichtung (je nach Rechtsform) innerhalb definierter Fristen zu erstellen. Um eine Schlussbilanz erstellen zu können, müssen erst die vorbereitenden Abschlussbuchungen durchgeführt werden.

Zu den vorbereitenden Abschlussbuchungen gehören vor allem:

  • Umbuchung der Vorsteuer und der Umsatzsteuer zur Ermittlung der USt-Zahllast oder des Vorsteuerüberhangs
  • Umbuchung des Wareneinsatzes bei Warenkonten
  • Umbuchung der Privatentnahmen und Privateinlagen auf das Eigenkapitalkonto (nur bei Personenunternehmen)
  • Umbuchung des Materialverbrauchs, Abschluss der Vorrätekonten
  • Buchen der Abschreibungen, Abschluss der Anlagekonten
  • Umbuchung der Bestandsveränderung an unfertigen Erzeugnissen und fertigen Erzeugnissen, Abschluss der entsprechenden Bestandskonten
  • Buchen der zeitlichen Erfolgsabgrenzung (antizipative Rechnungsabgrenzung entsprechend §252 Abs. 1 HGB)
  • Buchen von aktiven und passiven (transitorischen) Rechnungsabgrenzungen
  • Buchung von Rücklagen
  • Buchung von Rückstellungen
  • Abschluss der Unterkonten über das jeweilige Hauptkonto (z. B. Bezugskosten, Rücksendungen und Preisnachlässe bei Warenkonten u. a.)
  • Abstimmung der Salden bei Lieferanten (Kreditoren) und bei Kunden (Debitoren)
  • Abstimmung der Salden bei Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
  • Aktivieren innerbetrieblicher Leistungen (mit Erstellung der Belege)

Nach Ausführung aller Buchungsvorgänge, die die Geschäftsvorfälle im abzuschließenden Geschäftsjahr betreffen, beginnt der Übergang zur Erstellung des Jahresabschlusses.

Die Schlussbilanz

Die in der Saldenbilanz ausgewiesenen Salden der Bestandskonten und der Erfolgskonten werden wie folgt geordnet: Die Salden der Bestandskonten werden in die Schlussbilanz übertragen. Die Salden der Erfolgskonten werden in die Gewinn- und Verlustrechnung eingetragen.

Der Saldo aus den Summen "Aktiva" bzw. "Passiva" in der Schlussbilanz entspricht inhaltlich dem Unterschied zwischen dem Betriebsvermögen am Ende des Jahres und dem Betriebsvermögen zu Anfang des Jahres. Dieser Saldo ist somit der Erfolg (Gewinn oder Verlust) des abzuschließenden Geschäftsjahres. Dieser Saldo muss auf den Cent genau mit dem Saldo aus "Erträgen" und "Aufwendungen" in der "GuV" übereinstimmen. Zu beachten ist, dass dagegen die Schlussbilanz nicht unbedingt mit dem Schlussbilanzkonto identisch sein muss.