Vor- und Nachteile des Ehegattensplittings

Geht es um Steuerthemen, die die Allgemeinheit betreffen, so ist kaum eine Sache so heiß diskutiert wie das sogenannte Ehegattensplitting. Dieses besagt, dass Ehepaare bei der jährlichen Einkommenssteuererklärung zwei Möglichkeiten der Steuerklassenwahl haben. Dabei werden beim Splitting die beiden Ehepartner steuerlich so behandelt, als ob jeder 50 Prozent des gemeinsam erwirtschafteten Einkommens erzielt und dieses quasi als Alleinstehender versteuert, wobei der normale Grundtarif zur Anwendung kommt. Diese Methode hat einige Vorteile, aber auch Nachteile, weshalb sie im individuellen Fall genau zu überlegen ist.

So funktioniert das Ehegattensplitting

Grundsätzlich ist die Funktionsweise beim Ehegattensplitting ganz einfach. Ehepaare, die nicht dauernd getrennt leben, können entweder durch Wahl der Steuerklasse 4 getrennt ihr Einkommen veranlagen oder aber gemeinsam, etwa durch Wahl der Steuerklasse 3/5. Grundsätzlich funktioniert die Besteuerung ganz einfach nach der Devise: Wer mehr verdient, zahlt auch mehr Steuern.

Beim Ehegattensplitting profitiert jedoch der, der viel verdient durch die Tatsache, dass sein Gehalt und der Verdienst des Partners zusammen gerechnet wird. Während grundsätzlich niedrige Einkommen Steuersätze ab 14 Prozent eingehoben werden, liegt der Höchststeuersatz für Gutverdiener bei 45 Prozent.

Wer im Zuge des Ehegattensplittings als Ehepaar seine Steuerklärung macht, bei dem wird dieses Prinzip teilweise außer Kraft gesetzt, denn ob der Mann viel verdient und die Frau wenig oder umgekehrt, spielt durch die Zusammenlegung der Verdienste und Teilung durch zwei keine Rolle mehr.

Vorteil liegt auf der Hand

Der Vorteil für den Partner, der viel verdient, liegt auf der Hand. Denn er kommt möglicherweise in den Genuss eines geringeren Steuersatzes, den er zu leisten hat. Der Teil des Ehepaares, der hingegen ohnehin schon schlecht verdient, zahlt möglicherweise mehr Steuern als sie es vom tatsächlichen Einkommen her müsste. Den maximalen Vorteil des Ehegattensplittings gibt es vor allem dann, wenn nur einer der beiden Partner über steuerlich relevante Einkünfte verfügt.

Also etwa wenn ein Partner beispielsweise 104.304 Euro verdient und der zweite Ehepartner gar kein Einkommen hat. Denn ab diesem Einkommen von über 100.000 Euro ist grundsätzlich der Spitzensteuersatz zu leisten. Durch das Ehegattensplitting wird das Gesamteinkommen aber auf beide Partner verteilt, womit die Beträge vom Höchstbemessungssatz deutlich entfernt sind.

Dank des progressiven Steuersatzes entsteht auch eine Vergünstigung, wenn zweimal 30.000 Euro zu versteuern sind, als wenn einmal der Betrag von 60.000 Euro in der Steuererklärung angegeben wird. Eine Splittingwirkung geht hingegen gegen Null, wenn beide Einkünfte gleich hoch sind. 

Nachteil liegt in der Stellung der Frau am Arbeitsmarkt

Viele Frauen empfinden es als wenig Anreiz, einer Tätigkeit nach zu gehen, wenn sie dadurch selbst für einen geringen Verdienst verhältnismäßig hohe Steuern zahlen müssen. Dieser ist beim Ehegattensplitting in jedem Fall höher als wenn die Frau individuelle veranschlagt. Auch wenn ein Partner arbeitslos wird oder Elterngeld bezieht, entstehen durch das Ehegattensplitting Nachteile.

Denn diese Leistungen werden immer vom Nettogehalt errechnet. Auch der psychologische Effekt sollte nicht unterschätzt werden, dass viele Frauen von einem ohnehin schon geringeren Gehalt auch noch höhere Steuern zahlen. Hier zählt dann das Argument, dass die Ehe traditionell vermehrt auch als Wirtschaftsgemeinschaft angesehen und empfunden wird.

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