Wie sich der Fiskus jetzt an Ihren Umzugskosten beteiligt

Immer wenn ein Umzug in einen neuen Betrieb oder eine neue Privatwohnung betriebliche Gründe hat, sind seine Kosten absetzbar (BFH, 17.12.2002, AZ: VI R 188/98). Welche Umzugskosten Sie genau absetzen können, lesen Sie in diesem Beitrag.
Zu den absetzbaren Kosten zählen
  • Speditionskosten,
  • Reisekosten,
  • bei doppelter Mietzahlung die Miete für die alten Betriebsräume bzw. Wohnräume für maximal 6 Monate und
  • Maklergebühren für die Vermittlung der neuen Betriebsräume/ Privatwohnung.
Neu: Holen Sie sich auch die Vorsteuer zurück
Jetzt ist darüber hinaus geklärt, dass Sie als umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer auch die Vorsteuer aus Kosten für einen unternehmerisch bedingten Wohnungswechsel ziehen können. Zwar ist das nach dem Umsatzsteuergesetz (§ 15 Abs. 1a Nr. 3 UStG) ausdrücklich ausgeschlossen, Ihr Finanzamt darf die Vorschrift aber im Vorgriff auf eine gesetzliche Neuregelung nicht mehr anwenden, weil sie gegen EU-Recht verstößt (BMF-Schreiben, 18.7.06, AZ: IV A 5 – S 7303 a – 7/06). Achten Sie deshalb darauf, dass Rechnungen über Umzugskosten alle umsatzsteuerlichen Pflichtangaben enthalten, insbesondere auf Ihr Unternehmen (Name, Anschrift, Steuernummer) und nicht auf Sie privat ausgestellt sind.

Auch bei rein privat veranlassten Umzügen gehen Sie nicht länger leer aus Noch einmal zur Erinnerung: Seit diesem Jahr besteht auch bei einem rein privat veranlassten Umzug eine Steuersparmöglichkeit. Sie dürfen die Arbeitskosten, die Ihnen in Rechnung gestellt werden und die Sie per Überweisung begleichen, in Ihrer Steuererklärung unter der Position "haushaltsnahe Dienstleistungen" geltend machen.

Der Fiskus berücksichtigt insgesamt Aufwendungen bis 3.000 €. Davon 20 %, also maximal 600 €, zieht er direkt von Ihrer Einkommensteuerschuld ab. Beispiel: Sie zahlen einer Spedition 1.000 € Arbeitslohn. Davon 20 %, also immerhin 200 €, erhalten Sie vom Fiskus erstattet, sofern Sie den Maximalbetrag von 3.000 € in dem Jahr noch nicht ausgeschöpft haben.