Welche Kosten können Sie für Ihr Arbeitszimmer absetzen?

Kaum eine andere Steuerfrage wurde in den letzten Jahren so kontrovers diskutiert. Durch Gesetzesänderungen und die Klage eines Lehrerehepaars vor dem Bundesverfassungsgericht besteht jetzt allerdings Rechtssicherheit.

Grundsätzlich gibt es zwei Varianten: Wenn das Arbeitszimmer Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit ist, können die Kosten in vollen Umfange abgesetzt werden. Das gilt für Freiberufler wie Schriftsteller und Rechtsanwälte, die zu Hause arbeiten.

Lehrer und Außendienstmitarbeiter, die von ihrem Arbeitgeber keinen Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt bekommen, können hingegen nur bis zu 1.250 Euro im Jahr für das häusliche Arbeitszimmer
absetzen. In allen anderen Fällen besteht keine Möglichkeit, die Kosten gelten zu machen.

Das Arbeitszimmer: Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit

Um die Kosten für das häusliche Arbeitszimmer absetzen zu können, muss das Zimmer den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit bilden. Eindeutig ist die Sachlage bei Heimarbeitern, die nur zu Hause arbeiten. Auch freiberufliche Künstler, Steuerberater und Rechtsanwälte, die ihr Büro im eigenen Haus oder der eigenen Wohnung betreiben, können die Kosten für das Arbeitszimmer absetzen.

Kompliziert wird es, wenn mehrere Arbeitsplätze zur Verfügung stehen. Wer regelmäßig außerhalb der Firma arbeitet, muss gut begründen, warum das Arbeitszimmer Mittelpunkt der Tätigkeit ist. Die reine Zeit, in der man das Zimmer nutzt, ist dabei nicht unbedingt entscheiden. Es kommt darauf an, ob man in diesem Zimmer einen Großteil der Tätigkeiten vornimmt, die für den konkreten Beruf "wesentlich und prägend" sind.

Lehrer können bis zu 1.250 Euro absetzen

Wenn das Arbeitszimmer nicht Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit ist, aber auch kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, können Sie Kosten bis zu 1.250 Euro für das Arbeitszimmer absetzen. Klassisches Beispiel hierfür sind Lehrer: Der Mittelpunkt ihrer Tätigkeit ist die Schule. Vorbereitung und Korrektur der Hefte erfolgt meist zu Hause. Auch Außendienstmitarbeiter können gegebenenfalls von dieser Regelung profitieren.

Welche Kosten können abgesetzt werden?

Miete, Wasser- und Energiekosten, Grundsteuer und andere Ausgaben, die im Zusammenhang mit der eigenen Wohnung entstehen, können anteilig auf das Arbeitszimmer angerechnet werden. Wenn das Arbeitszimmer 10 Prozent der Wohnfläche einnimmt, können auch 10 Prozent der Kosten als Werbungskosten angesetzt werden.

Auch die Ausstattung des Zimmers kann steuerlich gelten gemacht werden, solange die Grenze von 1.250 Euro im Jahr nicht überschritten wird. Davon ausgenommen sind Anschaffungskosten für die Büroausstattung wie Schreibtisch, Bürostuhl und Computer.

Private Nutzung des Arbeitszimmers

Um die Kosten für das Arbeitszimmer abzusetzen, darf das Arbeitszimmer nur zu einem geringfügigen Teil (bis zu 10 Prozent) privat genutzt werden. Das Schlafzimmer mit Computerecke wird nicht als Arbeitszimmer anerkannt.