Was versteht man unter der 1 %-Regelung bei der PKW-Nutzung?

Stellt Ihnen Ihr Arbeitgeber einen Pkw zur privaten Nutzung zur Verfügung, müssen Sie die Nutzung des Firmenwagens bei Ihrer Einkommensteuererklärung angeben. Die private Nutzung stellt einen sogenannten "geldwerten Vorteil" dar, den Sie wie Ihr Arbeitseinkommen versteuern müssen. Das gilt genauso, wenn Sie selbst Unternehmer sind und einen Firmenwagen privat nutzen.

Fahrtenbuch oder 1 %-Regelung? Für die Berechnung des zu versteuernden Vorteils lässt Ihnen der Gesetzgeber zwei Möglichkeiten. Sie können die Kosten, die der Pkw verursacht, genau auflisten und anhand eines Fahrtenbuchs private und dienstliche Fahrten abgrenzen. Für Unternehmer ist das häufig die günstigere Lösung.

Der Arbeitnehmer ist aber meist mit einer pauschalen Ermittlung besser bedient, vor allem dann, wenn sein Arbeitgeber die Kosten für Inspektionen und dergleichen übernimmt und vielleicht auch noch eine Tankkarte zur Verfügung stellt. Diese Pauschallösung wird kurz als 1 %-Regelung bezeichnet.

Wie funktioniert die 1 %-Regelung?

Zunächst müssen Sie den Listenpreis Ihres Dienstwagens am Tag der Erstzulassung feststellen. Listenpreis ist die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers – Preislisten finden Sie im Internet oder beim Händler. Der tatsächliche Kaufpreis ist meist niedriger als der Listenpreis, denn Firmen erhalten für ihre Pkw erhebliche Rabatte. Maßgeblich ist der Bruttopreis einschließlich der Umsatzsteuer unter Berücksichtigung der mitgekauften Sonderausstattung.

Von diesem Preis ist nach der 1 %-Regelung monatlich 1 % zu versteuern. Damit ist aber noch nicht Schluss: Nutzen Sie den Pkw auch für Fahrten zur Arbeit, erhöht sich der Prozentsatz um 0,03 Prozentpunkte für jeden Entfernungskilometer (einfacher Weg, Hin- und Rückweg zählen nicht doppelt).

Dazu ein Rechenbeispiel: Ihr Arbeitgeber stellt Ihnen einen Pkw zur Verfügung, der laut Preisliste mit allen bestellten Extras 75.000 EUR brutto kosten würde. Sie möchten die 1-%-Regel anwenden. Sie wohnen 10 km von Ihrer Arbeitsstätte entfernt und fahren diesen Weg mit Ihrem Dienstwagen. Der geldwerte Vorteil beträgt 1 % zuzüglich 10 x 0,03 %, insgesamt also 1,30 % des Listenpreises. Ihr steuerpflichtiges Einkommen erhöht sich monatlich um 1,30 % aus 75.000 EUR, also um 975 EUR.

Für wen lohnt sich die 1 %-Regelung?

Grundsätzlich gilt: Je mehr Sie privat fahren, umso besser ist die Regelung für Sie geeignet, denn die Steuer bleibt die gleiche. Das gilt aber nicht bei langen Wegen zwischen Wohnung und Arbeit – die sind zwar privat, erhöhen aber den geldwerten Vorteil. Bei Gebrauchtwagen lohnt die Pauschalversteuerung meist nicht, denn Basis ist immer der Neupreis. Und je stärker Ihr Arbeitgeber Sie an den Betriebskosten beteiligt, desto mehr sind sie doppelt belastet, denn die Einkommensteuer wird dadurch nicht reduziert.