Für die Umsatzsteuer-Nachschau gibt es ab Ende Juni 2011 eine neue Regelung

Umsatzsteuerbetrügereien nehmen zu. Wenn sich die Betriebsprüfer anmelden, sind die Betrüger meist schon über alle Berge. Das Finanzamt hat das Nachsehen. Die Umsatzsteuer-Nachschau soll genau das verhindern. Bereiten Sie sich jetzt für den Fall einer Nachschau vor, ab Juni 2011 gelten neue Regeln.

Umsatzsteuer-Nachschau ist nicht gleich Betriebsprüfung
Die Umsatzsteuer-Nachschau unterscheidet sich von der Betriebsprüfung insofern, dass die Nachschau nicht angekündigt wird. Das Finanzamt ist dadurch in der Lage, ein zuverlässiges Bild über die aktuellen wirtschaftlichen Tätigkeiten eines Unternehmens zu verschaffen. Bei einer vorherigen Ankündigung, könnten Dinge manipuliert oder verschleiert werden.

Als Geschäftsinhaber und somit Steuerverantwortlicher sind Sie der erste Ansprechpartner. Ihre Pflicht ist es, auf Nachfrage aktuelle Aufzeichnungen, Bücher, Urkunden und Geschäftspapiere vorzulegen. Ein elektronischer Zugriff muss ebenfalls gewährleistet sein.

Die Änderungen für die Umsatzsteuer-Nachschau ab Juni 2011
Umsatzsteuer-Sonderprüfer haben ab dem 30.06.2011 weiter gehende Befugnisse als bisher. Prüfer dürfen dann auch auf elektronisch gespeicherte Aufzeichnungen, Geschäftspapiere, Bücher und elektronische Rechnungen und andere Urkunden zurückgreifen. In der Begründung zum Steuervereinfachungsgesetzt wird explizit darauf hingewiesen, dass die Sonderprüfer das Recht haben, Ihre eingesetzten Datenverarbeitungssysteme zu nutzen.

Der Prüfer muss sich aber mit seinem Dienstausweis zu erkennen geben, bevor er Ihre Diensträume betritt und bevor er Sie oder Ihre Mitarbeiter dazu auffordert Unterlagen vorzulegen. Der Zutritt kann verweigert werden, dies kann Ihnen allerdings negativ ausgelegt werden.

Wann müssen Sie sich auf eine Umsatzsteuer-Nachschau einstellen?
Jedes Unternehmen sollte prinzipiell darauf eingestellt sein, dass eine Umsatzsteuer-Nachschau durchgeführt wird. Als Existenzgründer mit einem gerade angemeldeten Gewerbe stehen sie besonders im Fokus der Finanzverwaltung, da überprüft werden soll, ob Ihre Firma nicht nur eine Scheinfirma ist, die sich mit erfundenen Rechnungen Vorsteuererstattungsansprüche erschleichen möchte.

Hohe Vorsteuerbeträge sollten angemeldet werden, bei der Umsatzsteuer-Nachschau kann das Finanzamt dann gleich überprüfen, ob die Wirtschaftsgüter tatsächlich existieren. Ebenfalls ist eine Nachschau möglich, bei Auskunftsersuchen zum Vorsteuerabzug von anderen Finanzämtern und bei Amtshilfeersuchen von anderen Mitgliedsstaaten der EU. Dies sind dann internationale Kontrollmitteilungen.

Unser Tipp: Halten Sie Ihre Unterlagen einfach immer aktuell, dann kann Ihnen nichts passieren!