Um eine Firmenfortführung handelt es sich dann, wenn Sie beispielweise unter einem nur geringfügig geänderten Namen firmieren (zum Beispiel A. XX-GmbH statt XX-GmbH). In solchen Fällen bleibt das Klangbild der alten Firma im Kern enthalten und die potenziellen Kundenkreise nehmen die Namensveränderung praktisch nicht wahr (FG München, Az: 6 V 680/04).
Um eine Firmenfortführung handelt es sich dann, wenn Sie beispielweise unter einem nur geringfügig geänderten Namen firmieren (zum Beispiel A. XX-GmbH statt XX-GmbH). In solchen Fällen bleibt das Klangbild der alten Firma im Kern enthalten und die potenziellen Kundenkreise nehmen die Namensveränderung praktisch nicht wahr (FG München, Az: 6 V 680/04).
Eine GmbH übernehmen, von ihrem guten Namen profitieren, aber nicht für deren Schulden aufkommen. Das wäre zugegebenermaßen traumhaft, funktioniert in der Realität aber nicht, wie ein aktuelles Urteil des Finanzgerichts Münster zeigt.