Steuervorteile für Eltern: Diese 5 Möglichkeiten gibt es neben Kindergeld und Co.

Kinder erfordern nicht nur viel Aufmerksamkeit, sondern kosten natürlich auch Geld. Um Eltern das Erziehen der eigenen Schützlinge zumindest von finanzieller Seite her zu erleichtern, bietet der Staat verschiedene Steuervorteile, mit denen die zu zahlende Steuerlast von Eltern gemindert wird.

Die folgenden Möglichkeiten reduzieren Ihre Steuerlast und sorgen damit indirekt für ein finanzielles Polster bei der Kindererziehung.

  1. Alleinerziehende
  2. Kinderfreibetrag
  3. Ausbildung
  4. Kinder mit Behinderung
  5. Ausland

1. Entlastungen für Paare und Alleinerziehende

Steuervorteile für Eltern greifen auch dann noch, wenn die Eltern in einer getrennten und geschiedenen Beziehung leben. Die klassische Familie wird durch das Steuergesetz bereits durch eine günstige Lohnsteuerklasse gefördert, Alleinerziehende hingegen haben einen Anspruch auf einen sogenannten "Entlastungsbetrag". Gehört dem Haushalt mindestens ein Kind an, für welches auch Kindergeld oder ein steuerlicher Freibetrag bezogen wird, kann diese Entlastung genutzt werden. Sie beziffert sich auf insgesamt 1.308 Euro pro Kind.

2. Kinderfreibetrag nutzen

Freibeträge müssen ebenso wie das Kindergeld beantragt werden und bemessen sich unter anderem an der Zahl der Kinder und des Einkommens. Zusammen mit dem Kindergeld können als Steuervorteile für Eltern auch die verfügbaren Kinderfreibeträge in der Steuererklärung vermerkt werden. Diese Freibeträge wurden erst zum Jahr 2015 erhöht und betragen aktuell 2.256 Euro.

2016 steigen sie erneut an und beziffern dann insgesamt 2.304 Euro. Der Kinderfreibetrag soll das Existenzminimum eines Kindes steuerlich frei stellen und Eltern damit davon ausnehmen, auf dieses Existenzminimum Steuern leisten zu müssen.

Eltern sollten beachten, dass Freibeträge und Fördermittel nicht zwingend automatisch mit dem 18. Lebensjahr auslaufen. Die Höchstgrenze hierfür (auch für steuerliche Kinderfreibeträge) beträgt 25 Jahre.

Die Dauer verlängert sich mitunter sogar noch, wenn das Kind beispielsweise Zivildienst geleistet hat, beim Bund war oder ein freiwilliges soziales/ökologisches Jahr vollendete. Das Kind muss dafür für einen Beruf ausgebildet worden sein und sich in keiner festen Anstellung befinden.

3. Freibeträge während der Ausbildung

Steuervorteile für Eltern ergeben sich auch während der Ausbildung. Dafür steht ein Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf zur Verfügung. Dieser wird gewährt, wenn sich der Steuervorteil tatsächlich auch für die Eltern lohnt. Diese Steuervorteile für Eltern sind also gewissermaßen optional verfügbar und werden nur dann verbucht, wenn sich tatsächlich eine finanzielle Ersparnis für die Eltern ergibt. Abhängig ist das unter anderem von weiteren Faktoren der Steuerlast, der Steuerklasse aber auch dem Einkommen und dem Status (ledig oder verheiratet).

4. Kinder mit Behinderung unterstehen gesonderten Regelungen

Unbegrenzt laufende Steuervorteile für Eltern ergeben sich, sobald das Kind nachweislich eine seelische, geistige und/oder körperliche Behinderung aufweist und daher nicht für sich selber sorgen kann. Damit die steuerlichen Vorteile über das 25. Lebensjahr hinaus gelten, muss die Behinderung vor dem 25. Lebensjahr festgestellt worden sein. Es ergibt sich dann ein Steuervorteil für den allgemeinen Lebensbedarf (Grundbeitrag von 8.652 Euro ab 2016) und eventuell anfallende Kosten, beispielsweise für Heimunterbringung und Pflegebedarf.

Je nach Höhe dieser Kosten kann das einzeln oder als Pauschbetrag verrechnet werden. Das Finanzamt erfordert, um Steuervorteile für Eltern geltend machen zu können, eine exakte Überstellung des Einkommens von Kind und Eltern sowie aller anfallenden Kosten.

5. Situation im Ausland

Steuervorteile für Eltern gelten auch dann noch, wenn das Kind im Ausland lebt. Dann aber orientieren sie sich an den wirtschaftlichen Verhältnissen des jeweiligen Landes. Die Ländergruppeneinteilung entscheidet dann, ob beispielsweise um 25, 50 oder 75 Prozent gekürzt wird. Auch Sprachreisen im Ausland werden durch das Finanzamt anerkannt und können steuerlich geltend gemacht werden.