Firmenwagen mit Tageszulassung gelten steuerrechtlich als neu

Für die Anschaffung eines Firmenwagens können Sie Ansparabschreibung bilden. Macht Ihnen Ihr Autohändler ein gutes Angebot für einen Firmenwagen mit Tageszulassung können Sie auch dafür Ihre Ansparabschreibung auflösen. Denn steuerrechtlich gilt ein Wagen mit Tageszulassung als neu.
Ansparabschreibung für einen Firmenwagen
Sie haben für die Anschaffung eines Firmenwagens eine Ansparabschreibung gebildet. Nun möchten Sie den Firmenwagen kaufen und Ihr Händler macht Ihnen ein gutes Angebot für einen PKW mit Tageszulassung.

Sie können den Wagen mit Tageszulassung getrost kaufen und dafür die Ansparabschreibung auflösen. Ansparabschreibungen können Sie nur für neue Güter bilden, nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs gelten PKW mit Tageszulassung als neu.

Aktueller Fall vor dem BGH
Weil Tageszulassungen mittlerweile so häufig sind, hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil Anfang 2005 klargestellt:
PKW mit Tageszulassung sind fabrikneuen Fahrzeugen gleichgestellt, wenn die Tageszulassung auf den Namen des Autohändlers erfolgt ist.
BGH,
Urteil vom 12.01.2005,
Az.: VIII ZR 109/04
Begründung: Die Tageszulassung ist nur eine andere Form des Neuwagengeschäfts, weil die Händler den Kunden auf diesem Weg einen höheren Preisnachlass einräumen können.
Was in allen Fällen gilt
In allen anderen Fällen müssen Sie bei der Auflösung jedoch darauf achten, dass das angeschaffte Wirtschaftsgut, für das Sie eine Ansparabschreibung gebildet haben, tatsächlich neu ist.
Würden Sie einen gebrauchten Wagen kaufen – zum Beispiel einen Jahreswagen – dann können Sie die Ansparabschreibung dafür nicht verwenden. Sie müssen Sie so auflösen, als hätten Sie die geplante Investition überhaupt nicht getätigt. Das heißt: 6 % Strafzins pro Jahr.