Beispiel: Bereits heute planen Sie die Anschaffung eines neuen Computers im Frühjahr 2004. Der PC, der Ihren Anforderungen heute entsprechen würde, kostet insgesamt (PC, LCD-Monitor, Drucker etc.) 3.000 Euro. Sie können im Jahr 2002 eine Ansparabschreibung von 1.200 Euro (3.000 Euro x 40 Prozent) in Ihrer Gewinnermittlung bilden und sparen damit sofort Steuern. Bei einem Steuersatz von 25 Prozent sparen Sie allein schon 400 Euro Einkommensteuer.
Leider können Sie sich mit der entsprechenden Investition nicht unbegrenzt Zeit lassen. Sind zwei Jahre nach Bildung der Rücklage vergangen, ohne dass Sie den geplanten Kauf durchgeführt haben, muss die Rücklage wieder aufgelöst werden. Da Ihnen ein Zinsvorteil durch die Steuerersparnis entstanden ist, wird die Rücklage mit sechs Prozent pro Jahr verzinst.
Beispiel: Im März 2004 geben Sie die Absicht des PC-Kaufs auf, da Sie eine gebrauchte PC-Anlage günstig erwerben konnten. Sie müssen im Jahr 2004 die Rücklage von 1.200 Euro wieder als Einnahme erfassen. Zusätzlich müssen Sie in 2004 für zwei Jahre jeweils 72 Euro (1.200 Euro x 6 Prozent), insgesamt 144 Euro, als Einnahme erfassen, die jetzt Ihren Gewinn weiter erhöht.
Tipp: Existenzgründer können sich doppelt freuen: Für Ihre Investitionsabsichten gilt ein Zeitraum von fünf Jahren. Außerdem verzichtet der Fiskus auf die Verzinsung von jährlich sechs Prozent.
Sie werden sich sicherlich fragen, wie Sie Ihre Investitionsabsicht dem Finanzamt gegenüber darstellen müssen. Hier gilt nur der allgemeine Hinwies, dass Ihre Investition auch ernsthaft geplant und durchführbar ist. Die Höhe der Rücklage muss zu Ihrem Unternehmen passen, d.h. sie muss in einem angemessenen Verhältnis zum Umsatz und Ihrem Gewinn stehen.