Auch Selbstständige können Kinderbetreuungskosten betrieblich absetzen

In Ihrer bald fälligen Steuererklärung für 2006 können Sie als Selbstständiger erstmals 2/3 Ihrer Kinderbetreuungskosten bis maximal 4.000 € pro Kind von 0 bis 14 Jahren wie Betriebsausgaben geltend machen. Das gilt allerdings nur, wenn auch Ihr Partner bzw. die Partnerin erwerbstätig ist (ein 400-€-Job reicht!). Das Bundesfinanzministerium hat nun in einem Schreiben alle Einzelheiten zur Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten geregelt (Schreiben vom 19. Januar 2007, Az.: IV C 4 – S 2221 – 2/07).
Auch Selbstständige können Kinderbetreuungskosten geltend machen
Absetzbar sind alle Kosten für Dienstleistungen, denen die persönliche Fürsorge für das Kind erkennbar zugrunde liegt. Das ist z.B. die Unterbringung von Kindern in Kindergärten oder -horten. Außerdem die Unterbringung bei einer Tagesmutter, der Beschäftigung von Kinderpflegerinnen, Erzieherinnen und anderen Hilfen im Haushalt, soweit sie ein Kind betreuen.

Kosten für die Verpflegung des Kindes können Sie nicht geltend machen. Ebenso wenig Kosten für sportliche und andere Freizeitbeschäftigungen. Auch Nachhilfeunterricht fällt nicht unter die Kinderbetreuungskosten. Beachten Sie: Ausgaben für die Beaufsichtigung eines Kindes bei der Erledigung seiner Hausaufgaben sind sehr wohl Kinderbetreuungskosten.

Die Kosten für eine Au-pair-Hilfe dürfen Sie immer, ohne Nachweis eine Kinderbetreuung, zur Hälfte geltend machen. Regeln Sie hingegen mit der Au-pair-Hilfe, dass sie z.B. 80% ihrer Arbeitszeit mit Kinderbetreuung verbringen soll, muss das Finanzamt auch den entsprechend höheren Kostenanteil als Kinderbetreuungskosten anerkennen.
Kinderbetreuungskosten nie bar ausgleichen
Sie dürfen Kinderbetreuungskosten nicht bar begleichen, sondern müssen einen Kontoauszug vorlegen, aus dem sich die Zahlung auf ein Konto der Betreuungsperson ergibt. Praxis-Tipp: Vereinbaren Sie z.B. mit einem Babysitter eine monatliche Abrechnung, um nicht ständig Kleinbeträge zu überweisen.
Zu viel Aufwand finden Sie? Bedenken Sie, dass der sich lohnen kann! Bei einem persönlichen Steuersatz von z.B. 30% können Sie pro Kind und Jahr bis zu 800 € Steuern sparen, wenn Sie Ihre Kinderbetreuungskosten geltend machen – verpassen Sie das nicht!