So bezahlt der Fiskus Ihr Arbeitszimmer

Mehrere tausend Euro sind Sie für ein Arbeitszimmer schnell los - selbst, wenn Sie es zu Hause einrichten. Einen großen Teil davon können Sie sich vom Finanzamt zurückholen. Voraussetzung: Sie nutzen Ihr Arbeitszimmer fast ausschließlich beruflich. Denken Sie daran, wenn Sie Ihre Steuererklärung erstellen!
Das Problem: Bei Arbeitszimmern in Privatwohnungen prüfen die Finanzbeamten besonders kritisch – und unterstellen häufig, dass die Räume privat genutzt werden. Um solchen Ärger zu vermeiden, sollten Sie die Kriterien kennen.
Sie können die Aufwendungen in vollem Umfang absetzen, wenn …
Bis zu 1.250 EUR setzen Sie ab, wenn das Zimmer nicht Mittelpunkt Ihrer Arbeit ist, Sie aber …
Nicht absetzbar sind Ihre Aufwendungen, wenn …
  • Sie fast ausschließlich in Ihrem Arbeitszimmer arbeiten. So können Sie gegenüber dem Finanzamt argumentieren, wenn Sie als Selbstständiger einen oder mehrere Räume zu Hause nutzen. Ist Ihre Tätigkeit als Selbstständiger Ihr einziger Beruf, erkennt das Finanzamt das Arbeitszimmer in der Regel an. Voraussetzung: Sie nutzen keine weiteren Räume außerhalb Ihrer Wohnung. (Weitere Einschränkungen siehe rechte Spalte.) 
  • Sie Büroräume außerhalb Ihrer Wohnung gemietet haben.
  • das Zimmer kaum privat, sondern zu mehr als der Hälfte für Ihre Arbeit nutzen. 
  • als Angestellter keinen anderen Arbeitsplatz beruflich oder betrieblich nutzen können. Beispiel: Sie sind im Außendienst tätig und haben kein Büro im Betrieb.
  • Sie Ihr Arbeitszimmer zu weniger als der Hälfte für Ihren Beruf nutzen.
  • das Zimmer nicht ausreichend vom Wohnbereich abgetrennt ist. Beispiel: ein zum Hausflur offener Raum (Bundesfinanzhof, 19.05.1995, Aktenzeichen: VI R 3/95) oder eine Arbeitsecke im Wohnzimmer (Bundesfinanzhof, 21.04.1994; Aktenzeichen: IV R 98/93).
Kosten für die Einrichtung
Unabhängig von der Frage, ob Sie Ausgaben für Ihr Arbeitszimmer absetzen dürfen, können Sie Arbeitsmittel ohne Höchstbetrag steuermindernd anrechnen lassen. Das sind nicht nur Schreibmaterialien, sondern auch Möbel. Voraussetzung ist allerdings, dass es sich um typische Büromöbel handelt (z.B. Schreibtisch, Regal, Bürostuhl). Selbst wenn Sie nur 1.250 EUR Ihrer Arbeitszimmerkosten absetzen dürfen und diesen Höchstbetrag bereits ausschöpfen, erkennt das Finanzamt die zusätzlichen Kosten für Arbeitsmittel an (Bundesfinanzhof, 21.11.1997, Aktenzeichen: VI R 4/97).
 
So gehen Sie vor: 

1. Prüfen Sie, ob Sie die Kosten für Ihr Arbeitszimmer nach den Kriterien in der Tabelle unten geltend machen können.

2. Geben Sie dem Finanzamt möglichst viele Informationen darüber

  • wie Sie das Arbeitszimmer beruflich nutzen und
  • wie das Arbeitszimmer ausgestattet ist (Größe, Möbel, Abtrennung zum Wohnraum). Am besten legen Sie eine Skizze der Wohnung bei, in der Sie das Arbeitszimmer hervorheben.

3. Sammeln Sie sämtliche Belege, und notieren Sie die Kosten für das Arbeitszimmer einzeln und getrennt von anderen Betriebsausgaben (§4 Abs. 7 EstG). Von Ihren laufenden Kosten (Strom, Miete, Wasser) dürfen Sie den Anteil des Arbeitszimmers an der Wohnung anrechnen. Maßgeblich dafür ist die Fläche des Zimmers.