2005: Häusliches Arbeitszimmer nur einmal steuerlich geltend machen

Bisher galt, dass bei mehreren Nutzern desselben Arbeitszimmers, bei Vorliegen der Voraussetzungen, jeder die Kosten geltend machen durfte. Der BFH hatte jedoch entschieden, dass die Steuerersparnis nur noch einmal, also objektbezogen und nicht personenbezogen zu gewähren ist. Das BMF hat diese Auffassung übernommen.

Wenn Sie und Ihr (Ehe-)partner also dasselbe häusliche Arbeitszimmer benutzen, dann müssen Sie sich ab 2005 den Steuervorteil teilen. Oder nur noch einer von Ihnen beiden gibt das Arbeitszimmer in der Steuererklärung an.

1. Tipp:
Das sollte zweckmäßigerweise derjenige sein, bei dem alle Voraussetzungen unstrittig vorliegen.
 
2. Tipp:
Die größere Ersparnis wird (bei getrennter Veranlagung) natürlich von demjenigen erzielt, der den höheren Steuersatz hat.

3. Tipp:
Die Entscheidung darüber fällen Sie endgültig erst mit der Steuererklärung für 2005.
 
BFH, Urteil Az.IV R 30/03 vom 20.11.2003; BMF-Schreiben Az. IV A 6 – S 2145 -7/04 vom 14.09.2004

Wenn Sie und Ihr (Ehe-)partner also dasselbe häusliche Arbeitszimmer benutzen, dann müssen Sie sich ab 2005 den Steuervorteil teilen. Oder nur noch einer von Ihnen beiden gibt das Arbeitszimmer in der Steuererklärung an.

1. Tipp:
Das sollte zweckmäßigerweise derjenige sein, bei dem alle Voraussetzungen unstrittig vorliegen.
2. Tipp:
Die größere Ersparnis wird (bei getrennter Veranlagung) natürlich von demjenigen erzielt, der den höheren Steuersatz hat.
3. Tipp:
Die Entscheidung darüber fällen Sie endgültig erst mit der Steuererklärung für 2005.
 
BFH, Urteil Az.IV R 30/03 vom 20.11.2003; BMF-Schreiben Az. IV A 6 – S 2145 -7/04 vom 14.9.2004

Bisher galt, dass bei mehreren Nutzern desselben Arbeitszimmers, bei Vorliegen der Voraussetzungen, jeder die Kosten geltend machen durfte. Der BFH hatte jedoch entschieden, dass die Steuerersparnis nur noch einmal, also objektbezogen und nicht personenbezogen zu gewähren ist. Das BMF hat diese Auffassung übernommen.