Welche Änderungen Sie bei der Steuererklärung 2011 beachten müssen

Einmal im Leben eine Steuererklärung abgeben und jedes Jahr nur die Zahlen aktualisieren - das ist wegen der vielen Änderungen leider nicht möglich. Was Sie bei der Steuererklärung 2011 Neues beachten sollten und wo Veränderungen gemacht wurden, lesen Sie in diesem Artikel.

Arbeitnehmer-Pauschbetrag

Für das Jahr 2011 wurde der Arbeitnehmer-Pauschbetrag um 80 Euro auf 1.000 Euro angehoben. Als Arbeitnehmer werden Ihnen bei der Berechnung Ihrer Steuer 1.000 Euro Werbungskosten berücksichtigt, auch wenn Sie Werbungskosten in dieser Höhe nicht nachweisen. Haben Sie mehr als 1.000 Euro Werbungskosten, sollten Sie Ihre Aufwendugen in der Anlage N aufführen und belegen.

Handwerkerleistungen

Werden Handwerkerleistungen für Maßnahmen zur Renovierung, Erhaltung und Modernisierung bereits öffentlich gefördert, ist eine Förderung über die Steuererklärung nicht möglich. Die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen beträgt auch im Jahr 2011 20% für die Lohnkosten zuzüglich Mehrwertsteuer, maximal insgesamt 1.200 Euro.

Doppelter Haushalt

Der beruflich bedingte doppelte Haushalt wird von den Finanzämtern nun auch anerkannt, wenn Sie Ihren Lebensmittelpunkt vom Ort Ihrer Beschäftigung weg verlegen. Voraussetzung ist, dass Sie am Tätigkeitsort einen Zweitwohnsitz behalten und ein Rückumzug an den Tätigkeitsort weder geplant ist noch feststeht. Beachten Sie bitte, dass die Wohnung am Tätigkeitsort nicht größer als 60 qm ist, da Ihnen sonst nicht alle Kosten anerkannt werden.

Ehrenamtliche Vormünder, rechtliche Betreuer und Pflegschaften

Der Freibetrag für Aufwandsentschädigungen wurde für diese Tätigkeit von 500 Euro auf 2.100 Euro angehoben.

Renteneintritt 2011

Wer 2011 in die Rente gegangen ist, muss 62% seiner gesetzlichen Rente versteuern. Haben Sie nur Einkünfte aus gesetzlicher Rente, müssen Sie 15.600 Euro Brutto-Rente jährlich oder 1.300 Euro Brutto-Rente monatlich nicht versteuern. Bei Ehegetten verdoppeln sich die Beträge. Haben Sie neben Ihrer gesetzlichen Rente noch weitere Einkünfte wie Betriebsrenten, Privatrenten oder vermieten Sie eine Immobilie etc., müssen Sie eine Steuererklärung abgeben.

Sozialleistungen

Zu den Sozialleistungen gehören zum Beispiel Arbeitslosengeld, Krankengeld von der Krankenkasse, Elterngeld und andere Arbeitsersatzleistungen. Hierzu sind Sie verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben. Die Leistungen sind steuerfrei und wirken sich doch indirekt auf die Steuer aus. Sie erhöhen den Steuersatz und können gegebenenfalls doch eine Steuer nach sich ziehen.

Außergewöhnliche Belastungen

Dazu zählen arztverordnete Krankenkosten, Beerdigungskosten, die nicht vom Erbe des Verstorbenen bezahlt werden können, Scheidungkosten, Arbeitsrechtsstreitkosten. All die Kosten sind ansetzbar, wenn sie den Eigenanteil (berechnet aus Einkünften und Familiengröße) übersteigen.