Wann ist eine Steuererklärung für Senioren fällig?

Seit einer Gesetzesänderung 2005 sind die Rentenbezüge nicht mehr komplett steuerfrei. Je nach Beginn des Bezuges sind seit dem mindestens 50 Prozent steuerpflichtig, wobei dieser Anteil je nach späterem Rentenbeginn entsprechend höher wird. Seit 2009 müssen außerdem gesetzliche und private Versicherer melden, wie viel Rentenbezug zwischen 2005 und 2009 an den jeweiligen Rentner ausbezahlt wurden.

Maßgeblich dabei, ob ein Rentenbezieher steuerpflichtig ist, sind die kompletten Einkünfte, die im Jahr zusammen kommen. Dabei gibt es für 2013 eine Obergrenze von 8.130 Euro für Alleinstehende und eine Höhe von 16.260 Euro für Ehegatten. Liegt der Rentenbezug darüber, muss eine Steuererklärung für Senioren
erstellt werden. Sind die Einkünfte darunter, muss keine Steuererklärung abgegeben werden, und infolgedessen auch keine Einkommens- oder Lohnsteuer nachgezahlt werden.

Ist eine Steuerklärung jedoch zu machen, gelten für diese die gleichen Regeln wie für alle anderen Steuerzahler auch, wobei ebenfalls zwischen unselbstständiger und selbstständiger Arbeit unterschieden wird. Neben der Rente können weitere Einkünfte auch infolge von Vermietung oder Verpachtung oder einem pauschal versteuertem oder sogar steuerfreiem Arbeitslohn entstehen. Auch Kapitaleinkünfte, die nicht der Abgeltungssteuer unterliegen, sollten berücksichtigt werden. 

Nicht immer fällt Einkommenssteuer an

Auch wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte die Obergrenze des Freibetrages übersteigt, heißt das nicht automatisch, dass Einkommenssteuer gezahlt werden muss. Viele Rentner können in ihrer Steuererklärung für Senioren sogenannte Sonderausgaben abziehen. Abgesehen davon sind viele mit sogenannten außergewöhnlichen Belastungen konfrontiert. Um dies herauszufiltern, ist es unbedingt notwendig, eine entsprechende Steuerklärung für Senioren zu erstellen und beim zuständigen Finanzamt abzugeben.

Hat ein Rentner Nebeneinkünfte, die in der Gesamtsumme 410 Euro nicht übersteigen, so haben diese keine Auswirkungen auf ein zu versteuerndes Einkommen; liegt das Einkommen zwischen 410 Euro und 820 Euro gibt es eine ermäßigte Besteuerung. In welcher Höhe diese Nebeneinkünfte tatsächlich für die Steuererklärung für Senioren relevant sind, hängt auch vom Altersentlastungsbeitrag ab. 

Sonderausgaben in der Steuererklärung für Senioren berücksichtigen

Ein wesentlicher Punkt, ob Senioren Einkommenssteuer zahlen müssen, sind die Sonderausgaben, die bei einer Steuererklärung für Senioren geltend gemacht werden können. Bezieht jemand etwa ein zusätzliches Einkommen zur Rente, weil er eine Wohnung oder ein Haus vermietet, so kann er diese mit den laufenden Betriebskosten, der Hausversicherung oder anfallenden Reparaturkosten gegen rechnen.

Auch unterschiedliche Versicherungsbeiträge sowie Spenden und Krankheitskosten können vom Gesamteinkommen abgezogen werden. Hier sind vor allem die Pflegeversicherungsbeiträge und etwaige private Zusatzkrankenversicherungen zu nennen. Aber auch, wenn man eine Unfallversicherung oder eine Haftpflichtversicherung abschließt, kann die Prämie in der Steuererklärung für Senioren berücksichtigt werden.

Wer gemeinnützigen Organisationen Spenden zukommen lässt, sollte auf eine entsprechende Bescheinigung Wert legen, da auch diese Beträge in der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden können.

Belege und Kontoauszüge sammeln

Ausgaben für Arzneien oder medizinische Hilfsmittel, aber auch anfallende Reparaturkosten im Haushalt können das zu versteuernde Einkommen entsprechend senken. Deshalb ist es wichtig, dass alle Belege aufgehoben und griffbereit sind, um dem Finanzamt die steuersparenden Ausgaben nachweisen zu können. Wer Handwerker zahlt, sollte deshalb unbedingt berücksichtigen, dass er diese nicht in bar bezahlt, sondern eine Überweisung tätigt, deren Quittung der Steuererklärung für Senioren beigelegt wird.