Steuererklärung für Selbstständige

Mit ein paar einfachen Tricks können auch Selbstständige ihre Abgabenlast mindern. Denn dank der neuen Gesetzte und über das Ausschöpfen der bestehenden Möglichkeiten, können die Steuern deutlich gesenkt werden. Die folgenden Tipps zeigen auf, wie das genau funktioniert.

1. Die Abschreibungen

Wer in seinem alten Wirtschaftsjahr noch anstehende Investitionen durchführt, der kann diese zeitanteilig über die Abschreibung gewinnmindernd geltend machen. Zusätzlich dazu gibt es noch Sonderabschreibungen, die besonders von mittelgroßen und kleinen Unternehmen in Anspruch genommen werden können. Wer bestimmte Voraussetzungen erfüllt, der kann den Gewinn über die Sonderabschreibungen um bis zu 20 Prozent mindern, und zwar ab Anschaffung bzw. Herstellung der Investition.

Hilfreiche Tipps und Tricks finden sie u.a. auch hier.

2. Geringwertige Wirtschaftsgüter

Ein Abschreibungspotenzial besteht auch bei Wirtschaftsgütern, die nicht so teuer in der Anschaffung sind. Insbesondere lohnt sich der Aufwand bei Wirtschaftsgütern bis zu einem Wert von 410 Euro. Hier gibt es allerdings noch eine Alternative – die Pool-Abschreibung. Über diese Abschreibung werden sämtliche Wirtschaftsgüter, deren Herstellungs- oder Anschaffungskosten zwischen 150 bis 1.000 Euro liegen, als jährliche Sammelposten eingetragen. Dieser Posten wird jedes Jahr um 1/5 aufgelöst.

3. Der Investitions-Abzugsbetrag

Wer in den nächsten 3 Jahren eine Investition in abnutzbares Anlagevermögen plant, der kann 40 Prozent von den voraussichtlichen Herstellungs- oder Anschaffungskosten abziehen. Dieser Minderung wird auch als Investitions-Abzugsbetrag bezeichnet. Welche Voraussetzungen dafür erfüllt werden müssen sollten mit einem Steuerberater geklärt werden.

4. Teilwertabschreibung beim Anlage- und Umlaufvermögen

Jeder Unternehmer sollte prüfen, ob sich der Wert von seinen Wirtschaftsgütern beim Anlagevermögen auf Dauer unterhalb des Buchwertes gemindert hat. Bei der Inventur zum Jahresende sollte zudem darauf geachtet werden, ob die Vorräte im Lager im Wert gesunden sind. Beim Umlaufvermögen sind auch dann Teilwertabschreibungen möglich, wenn die voraussichtlich erzielbaren Erlöse aus dem Verkauf nicht mehr die Selbstkosten in Abhängigkeit zum durchschnittlichen Gewinn abdecken.

5. Stille Reserven

Um beim Ausscheiden und bei der Veräußerung von Wirtschaftsgütern das Aufdecken der stillen Reserven zu vermeiden, wurden vom Gesetz verschiedene Rücklagenformen entwickelt. Am effektivsten ist dabei die Reininvestitionsrücklage. (Verlust auf Grund von Diebstahl oder höherer Gewalt)

6. Instandsetzungsmaßnahmen

Wenn Instandsetzungsmaßnahmen an Maschinen, Betriebsvorrichtungen oder an Gebäuden vorgenommen werden müssen, dann sollte man nicht zu viel Zeit verstreichen lassen. Am besten ist es wenn diese Maßnahmen vor Ablauf des Wirtschaftsjahres durchgeführt werden. So können die Kosten noch im aktuellen Jahr abgezogen werden. Wenn diese Maßnahmen nicht mehr bis zum Ende des Jahres durchgeführt werden können, dann können zumindest noch die Materialien als Betriebsausgaben abgesetzt werden, wenn diese noch bis zum 31.Dezember geliefert oder bestellt wurden.

Eine gewinnbringende Instandhaltungs-Rückstellung kann dann genutzt werden, wenn die Instandhaltungsarbeiten in den ersten 3 Monaten des nächsten Jahres durchgeführt werden. Diese Ausgaben können dann schon im Jahr davor im Bereich der Rückstellung berücksichtigt werden.