Die Steuererklärung für Selbstständige

Die Steuererklärungen von Selbstständigen unterscheiden sich etwas von denen der Angestellten. Es gilt, einige Besonderheiten bei der Ermittlung des Einkommens zu beachten und einige zusätzliche Formulare auszufüllen.

Die Steuererklärung von Selbstständigen unterscheidet sich in einigen Bereichen von denen der Arbeitnehmer. Beispielsweise zahlen Selbstständige keine Lohnsteuer.

Die Steuererklärung der Angestellten und Selbstständigen
Schon die Veranlagung bzw. Steuererklärung von Angestellten stellt sich mitunter als Herausforderung dar. Wer als Selbstständiger seine Steuererklärung abgeben muss, hat es leider noch etwas schwerer.

Wer auf die Unterstützung eines Steuerberaters verzichten möchte, und sich das Ausfüllen der einzelnen Formulare selbst zutraut, der wird vieles aus seiner Zeit als Arbeitnehmer wiedererkennen.

Die Steuererklärung für selbstständige Kleinunternehmer
Die Steuererklärung für selbstständige Kleinunternehmer ist noch vergleichsweise einfach. Während alle anderen Selbstständigen in der Steuererklärung auch die Umsatzsteuer mit berücksichtigen müssen, können sich Kleinunternehmen auf die Einkommensteuer beschränken.

Wer darüber hinaus auch noch ein Gewerbe angemeldet hat, für den wird es noch etwas komplizierter. Hier ist noch eine Gewerbesteuererklärung abzugeben.

Die Einkommensteuererklärung für Selbstständige
Die Einkommensteuererklärung ist für alle Selbstständigen ein Pflichtprogramm. Selbstständige müssen nicht mehr die Anlage N für Arbeitnehmer ausfüllen. Dafür müssen freiberuflich Tätige die Anlage S und Gewerbetreibende die Anlage G beachten. Schließlich ist unter Umständen noch die Anlage EÜR auszufüllen.

Mit der Anlage EÜR der Steuererklärung für Selbstständige wird der zu versteuernde Gewinn ermittelt, der dann in Anlage G bzw. Anlage S zu übertragen ist.

Die Anlage EÜR der Steuererklärung für Selbstständige
Im Rahmen der Steuererklärung müssen alle Selbstständigen die Anlage EÜR ausfüllen, die Betriebseinnahmen von über 17.500 Euro im Jahr erzielt haben. Gewerbetreibende können dieses Formular solange ausfüllen, wie sie noch keine Bilanz erstellen müssen. Eine entsprechende Aufforderung vom Finanzamt steht an, wenn der Gewinn über 50.000 Euro beträgt oder ein Umsatz von über 500.000 Euro erzielt wird.

Buchführungspflichtig ist man ferner, wenn ein voll kaufmännisches Gewerbe im Sinne des Handelsgesetzbuches geführt wird. Demgegenüber können freiberuflich Selbstständige im Rahmen ihrer Steuererklärung immer die Anlage EÜR verwenden, unabhängig vom Umsatz oder Gewinn.

Wie Selbstständige ihren Gewinn für die Steuererklärung ermitteln
Die Höhe des Gewinns hängt davon ab, wie hoch die Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben im jeweiligen Steuerjahr waren. Zu den Betriebseinnahmen gehören alle Einnahmen, die man im Rahmen seiner selbstständigen Tätigkeit erzielt. Als Betriebsausgaben sind in der Steuererklärung eines Selbstständigen vor allem Ausgaben für Büromaterialien, Arbeitszimmer, Kfz, Telefon etc. von Bedeutung.

Tabelle 1: Steuererklärung für Selbstständige: Die Formulare

Formular Zweck
Mantelbogen Im Rahmen ihrer Steuererklärung müssen Arbeitnehmer und Selbstständige immer den Mantelbogen ausfüllen. Hier werden insbesondere die persönlichen Daten erfasst und die Angaben zu den Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen sowie haushaltsnahe Dienstleistungen gemacht.
Anlage S Selbstständige tragen für ihre Steuererklärung in der Anlage S ihre Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit ein.
Anlage G Die Anlage G füllen Gewerbetreibende aus.
Anlage EÜR Der Steuererklärung fügen Selbstständige die Anlage EÜR bei, um ihren Gewinn zu ermitteln. Lediglich, wenn Selbstständige buchführungspflichtig sind und ihren Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich ermitteln müssen, ist die Anlage EÜR entbehrlich.
Anlage N Die Anlage N ist von Arbeitnehmern auszufüllen. Selbstständige füllen die Anlage N im Rahmen ihrer Steuererklärung nur aus, wenn sie zusätzlich auch als Arbeitnehmer beschäftigt sind.
Anlage KAP Die Anlage KAP ist von Selbstständigen bei der Steuererklärung zu berücksichtigen, wenn Einkünfte aus Kapitalvermögen zu berücksichtigen sind.
Anlage V Wer eine Wohnung oder ein Haus vermietet hat in der Anlage V seine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung anzugeben.
Anlage Kind Hier können Selbstständige bei der Einkommensteuer Angaben zu ihren Kindern machen.
Anlage Vorsorgeaufwand In der Anlage Vorsorgeaufwand machen Selbstständige bei der Steuererklärung Angaben zu ihren Versicherungsausgaben und zur Altersvorsorge.

Von größerer Bedeutung ist bei Selbstständigen auch der Abzugsposten Abschreibung. Hier gibt es unterschiedliche gesetzliche Bestimmungen, wie Wirtschaftsgüter abzuschreiben sind.

Bei Anschaffungskosten zwischen 150 und 1.000 Euro hat man als Selbstständiger für die Steuererklärung zwei Möglichkeiten. Zum einen können die Güter mit Anschaffungskosten zwischen 150 und 410 Euro im Anschaffungsjahr komplett abgeschrieben werden. Zum anderen können die Güter mit Anschaffungskosten zwischen 150 und 1.000 Euro in einem Sammelposten übertragen und über fünf Jahre zu je 20 Prozent abgeschrieben werden.

Anlagegüter mit Anschaffungskosten über 1.000 Euro können Selbstständige bei der Einkommensteuererklärung nur über die "normale" Abschreibung, die abhängig von der Nutzungsdauer ist, geltend machen.