Steuererklärung für Eltern

Die Erziehung der Kinder und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sind sehr zeitaufwändig und anstrengend. Viele Ausgaben, die Eltern für ihre Kinder tätigen müssen, lassen sich dennoch steuerlich absetzen und können die Mehrbelastung für Eltern erheblich senken. Einige Ausgaben für die Eltern werden von dem Finanzamt steuermindernd anerkannt und können in jeder Steuerabrechnung mit angegeben werden.

Betreuungsgeld

Angefangen von Kleidungsstücken, Büchern, Spielzeug oder Windeln sind viele Sachen abhängig von der jeweiligen Steuerklasse absetzbar. Auch Betreuungskosten wie zum Beispiel ein Platz im Kindergarten sind bis zum 14. Lebensjahr des Kindes absetzbar. Maximal lassen sich hier 4000 Euro jährlich mit angeben und stellen auf diese Weise eine enorme Erleichterung für sozial benachteiligte Familien dar.

Betreuungsgeld kann dabei auch für die Großeltern eines Kindes angegeben werden, die mit ihrem Zeitaufwand eine Erstattung der Fahrtkosten wie Benzin oder Fahrkarten für die Betreuung des Enkels geltend machen möchten.

Kosten der Privatschulen

Eltern, die ihr Kind auf eine Privatschule schicken, haben ebenfalls das Recht, einige der Kosten steuerlich abzusetzen. Maximal 5000 Euro im Jahr sind hier als Erstattung vorgesehen und lassen sich geltend machen. In der Regel berücksichtigt das Finanzamt 30 Prozent der Gesamtkosten, die im Laufe der Zeit für die Ausbildung an einer Privatschule anfallen.

Ausgenommen sind Musikschulen oder andere Ausbildungszentren, die hauptsächlich als Freizeitbeschäftigung oder Hobby gelten können. Ähnliches gilt auch für private Hochschulen, dessen Kosten für die Ausbildung bis zum 27. Lebensjahr abgesetzt werden können, sofern die Finanzierung durch die Eltern stattfindet. Bedingung hierfür ist, dass die private Hochschule auch staatlich anerkannte Abschlüsse aufweist.

Kindergärten mit Sprachförderung

Moderne Kindergärten sind meist durch eine Extrafinanzierung der Eltern in der Lage, den Kindern schon frühzeitig eine sprachfördernde Basis zu ermöglichen. Diese Extraleistung lässt sich ebenfalls steuerlich geltend machen, sofern der Nachweis für den Service des Kindergartens erbracht ist.

Hierzu ist es sinnvoll, sich mit den jeweiligen steuerlichen Gegebenheiten der einzelnen Steuerklassen auseinander zu setzen und im Zusammenhang mit einer umfassenden Steuerberatung die Grundlagen für die eigenen Rechte kennen zu lernen. Auf diese Weise lassen sich viele Möglichkeiten aufzeigen, die das Absetzen der unterschiedlichsten Kosten gewährleisten und damit ein hohes Maß an Flexibilität für Familien ermöglichen.

Arbeitgeberzuschuss nutzen

Unabhängig von der Steuererklärung für Eltern kann mit dem Arbeitgeber auch eine Vereinbarung getroffen werden, dass dieser anstelle einer Gehaltserhöhung die Kosten für einen privaten Kitaplatz in Teilen übernimmt.

Hier hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, diese Kosten ebenfalls steuerlich geltend zu machen. Damit kann dieser nicht nur familienfreundlich für die Eltern als Mitarbeiter agieren, sondern auch Kosten für sein Unternehmen sparen. Die vielfältigen Möglichkeiten erlauben dabei eine entsprechend hohe Flexibilität für die Abrechnung der Steuerausgaben.

Kosten für Babysitter

Auch Babysitter werden häufig in Familien gebraucht, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu gewährleisten. So können ebenfalls Teilbeträge entsprechend der jeweiligen Richtlinie in den Steuerklassen angegeben werden und einen weiteren Grundstein zur genauen Steuererklärung für Eltern bilden. Somit ist auf vielfältige Weise eine seriöse Finanzierung der Ausgaben für die Kinder möglich, ohne finanzielle Einbußen dabei zu erhalten.