Steuererklärung 2011: Steuertipps für Auszubildende und Studenten

Sowohl Eltern von Studenten und Auszubildenden als auch die Kinder selbst haben es nicht gerade leicht, sich im Dschungel der Vorschriften bezüglich des Steuerrechts zurechtzufinden. Hier finden Sie die wichtigsten Tipps für die Steuererklärung 2011 und das laufende Jahr 2012.

Studenten, die im Jahr 2011 einen Nebenjob hatten, bei dem Lohnsteuer an das Finanzamt abgeführt wurde, sollten unbedingt eine Steuererklärung einreichen, denn wer unter 8.004 € zu versteuerndes Einkommen hat, bekommt die bezahlten Steuern komplett zurückerstattet.

Antragsveranlagung

Es handelt sich hierbei um seine sogenannte Antragsveranlagung, also eine freiwillige Abgabe der Steuererklärung. Bis zu vier Jahren rückwirkend können diese Antragsveranlagungen abgegeben werden. Also bis zum 31.12.2012 können die Steuern für die Jahre 2008 bis 2011 beim Finanzamt eingereicht werden.

Bitte befassen Sie sich auch mit der Abgabe der Steuererklärung, wenn Ihre Einkünfte höher als 8.004 € waren, denn Sie werden als Student genauso behandelt wie jeder Arbeitnehmer, was bedeutet, Sie können Ihre Werbungskosten wie Fahrten zur Arbeit, Kosten des Studiums wie Gebühren, Fachliteratur, PC etc. steuerlich geltend machen. Und so ergibt sich für fast alle Studenten mit Nebenjob/Ferienjob eine Steuererstattung. Verschenken Sie nichts!

BAföG

Haben Sie als Student BAföG erhalten und müssen diese Zuschüsse während Ihres Berufslebens zurückzahlen, dann können Sie die Zinsen, die auf dieses BAföG angefallen sind, als sogenannte nachträgliche Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung geltend machen (BFH mit Urteil vom 7.2.2008,Az.:VIR 41/05).

Vorweggenommene Werbungskosten

Azubis und Studenten, die ihre Ausbildung selbst bezahlen, können sämtliche Kosten für Schule und Lernen als vorweggenommene Werbungskosten geltend machen, was bedeutet, das Finanzamt hält die angefallenen Kosten in einem Bescheid fest. Diese Verluste können dann später bei Beginn der Berufsausübung steuersparend verrechnet werden. Beispiele hierfür sind Kosten für private Berufsfachschulen, private Institute und Unis.

Berufe wie der des Piloten oder des Physiotherapeuten, der eine kostenpflichtige Berufsfachschule besucht hat, zählen zum Beispiel dazu.

Als Auszubildender Jahreslohnsteuerbescheinigung prüfen

Auszubildende sollen immer ihre Jahreslohnsteuerbescheinigung prüfen, ob Lohnsteuer an das Finanzamt abgeführt wurde. Wenn ja, dann Steuererklärung machen und sämtliche Werbungskosten eintragen. Darum gilt: Während des laufenden Jahres alle Belege aufbewahren, um diese für die Abgabe der Steuererklärung parat zu haben. Ganz wichtig ist es, Belege für Prüfungsvorbereitungen wie Fachbücher, Seminare etc. zu sammeln, Fahrten zu Lerngemeinschaften aufzuschreiben, Tickets der öffentlichen Verkehrsmittel nicht zu vergessen.

Ausbildungsfreibetrag

Für volljährige Kinder, die in einer Ausbildung stehen, erhalten die Eltern den sogenannten Ausbildungsfreibetrag wenn die Kinder auswärts untergebracht sind. Dieser beträgt derzeit 924 € pro Jahr und wird für die Steuererklärung 2011 noch gekürzt und zwar um die Einkünfte der Kinder, die über 1.848 € liegen.

Ab der Steuerveranlagung 2012 fällt diese Kürzung weg und der Freibetrag wird unabhängig von den Einkünften der Kinder gewährt.

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