Rentensteuer: Was muss bei der Steuererklärung beachtet werden?

Für die meisten Rentner ändert sich mit der Steuererklärung für 2009 gar nichts. Aufgrund von Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts ist die Besteuerung der Renten ab 2005 umgestellt worden.

Weil die Beiträge zur Rentenversicherung steuerfrei waren und sind, sieht das "Alterseinkünftegesetz“ eine sich entwickelnde Besteuerung der Renten vor.

Bis 2020 sinkt die steuerfreie Rente jährlich um zwei Prozentpunkte, danach bis 2040 um jeweils einen Prozentpunkt.

Ab 2040 muss die gesamte Rente versteuert werden.

Rentensteuer: Die Formulare
Rentner müssen in jedem Fall den Mantelbogen und die Anlage R ausfüllen. Weiter muss für Zins-und Dividendenempfänger die Anlage KAP ausgefüllt werden. Die Versorgungsbezüge der Beamten kommen in die Anlage N. Sonstige Nebeneinkünfte kommen in die Anlagen G oder S und Mieteinnahmen in die Anlage V.

Rentensteuer: Das kann alles abgesetzt werden
Wie auch die anderen Steuerpflichtigen können auch Rentner die Sonderausgaben (pauschal 36 Euro) und bestimmte Versicherungen (Kranken-, Pflege- und Privathaftpflichtversicherung) geltend machen.

Die Ausgaben für den Unterhalt, die Kirchensteuer und Spenden, außerdem die außergewöhnlichen Belastungen wie Behindertenpauschbetrag, Krankheitskosten und Haushaltshilfen sowie die Werbungskostenpauschale von 102 Euro (sonstige Einkünfte § 22 EStG) können angesetzt werden. Wenn Sie höhere Aufwendungen haben, müssen Sie diese aber mit Belegen nachweisen.

Rentensteuer: Die Fakten
Wer seine Steuererklärung abgeben muss, sollte vorab prüfen, ob der steuerpflichtige Teil der Rente über dem Grundfreibetrag lag. Wurden weitere Renten (Betriebs-oder Witwenrenten) gezahlt, verfügen Sie über Nebeneinkünfte.

Es gilt als allgemeine Überschlagsrechnung, dass ein alleinstehender Rentner, der im Jahr 2008 in Rente ging , ab einer monatlichen Bruttorente von ca. 1.400 Euro in die Zone gerät, wo er Steuer zahlen muss (Quelle: Bundesministerium für Finanzen, verheiratet-doppelter Betrag).

Alle gesetzlichen Renten werden besteuert, auch die privaten Renten- und Lebensversicherungen (einzige Ausnahme: die Unfallrenten).