Neue Steueridentifikationsnummer: Was bedeutet das für Sie?

Gehören Sie zu den ersten, die schon eine neue Steueridentifikationsnummer bekommen haben? Dann fragen Sie sich sicherlich: Mit welchen Änderungen ist die neue Steueridentifikationsnummer für Sie als Selbstständigen verbunden? Was ist mit Ihrer alten Steuernummer. Wo müssen Sie sie noch angeben?
Die neue 11-stellige Steueridentifikationsnummer (ITN) wird seit Anfang Juli 2007 schrittweise an alle Privatpersonen vergeben, die ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben. Als Selbstständiger erhalten Sie zusätzlich eine Wirtschafts-Identifikationsnummer. Und zwar für jede unternehmerische Tätigkeit eine. Haben Sie also zwei Unternehmern, bekommen Sie zwei separate Wirtschafts-Identifikationsnummern.
Nach einer einjährigen Übergangsphase sollen die bisherigen Steuernummern entfallen.
Wichtig jedoch für Sie: Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bleibt erstmal erhalten und soll erst auf lange Sicht hin mit der Wirtschafts-Identifikationsnummer vereint werden. Das heißt für Sie:
  • Wenn Sie bereits Ihre neue (persönliche) Steueridentifikationsnummer erhalten haben, müssen Sie diese auch verwenden, z.B. beim Kontakt mit dem Finanzamt. Wichtig jedoch: Während der einjährigen Übergangsphase müssen Sie immer zusätzlich noch Ihre alte Steuernummer angeben.
  • Zudem sind Sie verpflichtet, die Wirtschafts-Identifikationsnummer ab Erteilung im Impressum Ihrer Internetseiten (§ 5 Telemediengesetz) und in Rechnungen (§ 14 Umsatzsteuergesetz) anzugeben. Alternativ reicht es, dort Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer anzugeben.
  • Ihre bisherige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer müssen Sie in jedem Fall weiterverwenden (z.B. bei Rechnungen für Lieferanten ins Ausland).
  • Haben Sie noch keine neue Steueridentifikationsnummer erhalten, verwenden Sie wie gewohnt Ihre alte weiter. Sie brauchen keinen Antrag auf Zuteilung zu stellen. Warten Sie einfach, bis Sie Post vom Bundeszentralamt für Steuern erhalten.