Jahressteuergesetz 2010: Änderungen bei haushaltsnahen Dienstleistungen

Das Jahressteuergesetz 2010 bringt so manche Veränderung für uns Steuerpflichtige mit sich, die sich auch in Ihrer Steuererklärung 2010 auswirken können. So zum Beispiel rechtliche Änderungen bei der Berücksichtigung von haushaltsnahen Dienstleistungen.

Haushaltsnahe Dienstleistungen im Jahressteuergesetz 2010
Als Steuerpflichtiger haben Sie bis dato die Möglichkeit, sowohl bei Renovierungs- als auch Modernisierungsmaßnahmen eine Steuerermäßigung zu erhalten. Auch Erhaltungsaufwendungen zählen dazu. Egal, ob Sie sich in Miete befinden, oder ein Eigenheim besitzen.

Die Steuerermäßigung beträgt bei Handwerkerleistungen 20% der Kosten bis zu einem maximalen Betrag in Höhe von 1.200 EUR Steuerersparnis.

Jahressteuergesetz 2010: Aufgepasst!
Bei den Handwerkerleistungen dürfen Sie allerdings keine Materialkosten berücksichtigen. Nur die Arbeitsleistungen, sprich Löhne und Nebenkosten des Handwerkers fließen zur Berücksichtigung mit ein. Das heißt, wenn die Kosten Ihres Handwerkers 6.000 EUR überschreiten, haben Sie Pech gehabt. Mehr kann in diesem Bereich pro Kalenderjahr steuerlich nicht mehr berücksichtigt werden.

So und nun zu den Änderungen im Jahressteuergesetz 2010
Mit dem Jahressteuergesetz 2010 werden sogenannte Förderprogramme, wie zum Beispiel für altersgerechtes Umbauen, energetische Renovierungen und Erhaltungsmaßnahmen, aber auch spezielle Länderprogramme von der Steuerermäßigung ausgeschlossen!

Das bedeutet für Sie:
Wenn Sie vorhaben, altersgerecht umzubauen und Sie beantragen dafür ein zinsgünstiges Darlehen oder Sie erhalten staatliche Zuschüsse, dann können Sie Ihre Kosten nicht mehr in Ihrer Steuererklärung geltend machen.

Es lohnt sich also…
vorab durchzurechnen, auf welche Art und Weise Sie mehr sparen können. Mit zinsgünstigen Darlehen, staatlichen Zuschüssen oder mit der Beantragung auf Steuerermäßigung in Ihrer Steuererklärung.

Vor allem dann, wenn sich die Renovierungsmaßnahmen über mehrere Jahre erstrecken!

Anmerkung: Für CO 2 Gebäudesanierungsprogramme der KfW-Förderbank gilt diese Regelung schon länger!