Doppelte Haushaltsführung von Verheirateten

Aufgrund der zunehmenden Globalisierung der Wirtschaft wird auch von den Arbeitnehmern verlangt, das sie eine größere Flexibilität in ihrer Beschäftigung an den Tag legen, sei es nun mit deutlich längeren Arbeitswegen- und Zeiten oder der Gründung eines Zweithaushaltes am Arbeitsort. Folgende Punkte sind bei Verheirateten in Sachen Doppelte Haushaltsführung wichtig.

Die doppelte Haushaltsführung erkennt Ihnen das Finanzamt nur an, wenn einige wichtige Punkte beachtet werden. Bei Verheirateten Steuerzahlern sind folgende Faktoren wichtig:

  • Man muss am Wohnort über einen eigenen Haushalt verfügen. Als eigener Hausstand gilt bei Verheirateten immer der Ort an dem die Familie lebt, (BFH, BstBl. 1995 II, S. 180)
  • Man muss an einem auswärtigen Beschäftigungsort arbeiten: Bedeutsam ist in diesem Fall die Entfernung des neuen Arbeitsortes. So wurde entschieden, dass eine Entfernung von 40 km (BFH, Urteil, BFH/NV 1991, S. 533) oder eine Fahrzeit von 30 Min. (FG Baden-Württemberg EFG 1998, S. 445) nicht für eine Anerkennung der doppelten Haushaltsführung ausreichen.
  • Am Arbeitsort muss man über eine Zweitwohnung verfügen: Die Wohnung muss nicht direkt am Arbeitsort liegen, sondern kann auch im weiteren Einzugsbereich sein. Pendler können im Rahmen der doppelten Haushaltsführung nur die Ausgaben für bis zu 60 qm große Wohnungen vollständig absetzen. Ist die zweite Wohnung am Arbeitsort größer, bleibt der darüber hinausgehende Kostenanteil lt. einem Urteil des BFH außen vor (VI R 10/06). Das Finanzamt muss sich nur an den notwendigen Aufwendungen beteiligen. Angemessen ist eine Fläche von maximal 60 qm und ein nach Lage und Ausstattung durchschnittlicher Wohnungsstandard.