Die wichtigsten Tipps zur Steuererklärung 2011 für Arbeitnehmer

Verschenken Sie nichts. Machen Sie Ihre Steuererklärung für das vergangene Jahr 2011. Durchschnittlich bekommen Arbeitnehmer 800 € vom Finanzamt zurückerstattet. Hier die wichtigsten Tipps für Arbeitnehmer.

Sie können alle Kosten im Zusammenhang mit Ihrem Beruf geltend machen

Als Arbeitnehmer können Sie alle im Zusammenhang mit Ihrem Beruf anfallenden Kosten bei Ihrer Steuererklärung geltend machen.

Fahrten zur Arbeitsstätte

Zu diesen Kosten gehören die Fahrtkosten zu Ihrer Arbeitstätte. Bei durchschnittlich 30 Tagen Urlaub können Sie für 230 Tage die Pendlerpauschale geltend machen. 30 Cent pro Entfernungskilometer. Entfernungskilometer bedeutet, Sie dürfen die gefahrenen km nur einfach angeben, also bei 15 km Entfernung zur Arbeit dürfen nicht der Hin- und Rückweg berechnet werden (30 km) sondern nur die einfache Strecke mit zum Beispiel 15 km.  

Unfälle auf dem Weg zur Arbeit

Haben Sie auf Ihrem Weg zur Arbeit einen Unfall, dann können Sie die Kosten, die Sie selbst tragen mussten als Werbungskosten geltend machen.

Wenn Sie den Schaden nicht reparieren lassen, dann dürfen Sie in Ihrer Steuererklärung aber den Wertverlust als Werbungskosten abziehen. Dazu benötigen Sie allerdings ein Gutachten. Aber es lohnt sich öfter, als Sie denken.

Arbeitskleidung

Wenn Sie Ihre Arbeitskleidung zu Hause waschen, dann ist es sogar möglich, die Kosten der Waschvorgänge zu schätzen (Verbraucherbund) und dem Finanzamt als Werbungskosten darzulegen.

Zum Beispiel:

100 Waschmaschinen Arbeitskleidung a 2,80 € macht 280 € Werbungskosten.

Sie sollten aber über einen Beruf "verfügen", der das Tragen einer Berufskleidung erfordert und sollte klar sein, dass diese Kleidung desöfteren gewaschen werden muss.

Für alle anderen Arbeitnehmer gilt:

Sie haben die Möglichkeit, die Pauschale in Höhe von 100 € in Anspruch zu nehmen.

Arbeitsmittel

Arbeitsmittel wie Taschenrechner und PC können Sie auch in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Die Privatnutzung darf allerdings bei einem Taschenrechner nicht mehr als 10% betragen. Beim PC haben Sie auch andere Verteilungsmöglichkeiten der privaten wie beruflichen Nutzung. Zum Beispiel zu 50%, zu 70% oder zu 30%. Je nachdem was für Sie zutrifft.

Fortbildungen

Sie waren im Jahr 2011 zur Fortbildung?

Wunderbar, denn auch diese Kosten können abzüglich einer eventuellen Erstattung seitens des Arbeitgebers in der Steuererklärung 2011 geltend gemacht werden.

Zu den Kosten zählen die Seminargebühren, Prüfungsgebühren, Fachliteratur, Ihre Fahrten zur Fortbildungsstätte und aufgepasst: Bei Fortbildungen haben Sie die Möglichkeit, die gefahrenen Kilometer geltend zu machen, also Hin- und Rückfahrten.

Denken Sie auch an die Verpflegungsmehraufwendungen, wenn Sie länger als 8 Stunden von zu Hause weg sind.

Bilden Sie Lerngemeinschaften, dann können auch die Fahrten zur Lerngemeinschaft als Werbungskosten mit Hin- und Rückfahrt geltend gemacht werden. Eine Auflistung der Fahrten muss dem Finanzamt vorgelegt werden.

Bewerbungen

Sie haben im Jahr 2011 Bewerbungen geschrieben?

Bitte heben Sie Ihre Einladungs- bzw. Ablehnungsschreiben auf, um sicher zu sein, dass das Finanzamt Ihre Kosten für Papier, Porto, Bewerberphotos und Fahrtkosten akzeptiert.

Soweit die wichtigsten Tipps für Arbeitnehmer!