Die wichtigsten Tipps zur Steuererklärung 2011 für Familien

Erledigen Sie Ihre Steuererklärung 2011 möglichst bald. Es lohnt sich auch bei Familien und Alleinerziehenden. Und diejenigen, die die Steuerklassenkombination III und V gewählt haben, sind sowieso verpflichtet, die Steuererklärung abzugeben. Hier lesen Sie wichtige Tipps.

Wer Kinder hat, der muss die dreiseitige Anlage "Kind" in seiner Steuererklärung ausfüllen. Hier geht es vor allem darum, zu prüfen, was für Sie günstiger ist, nämlich das erhaltene Kindergeld oder der sogenannte Freibetrag für Kinder in Höhe von 2.184 € pro Jahr.

Normalerweise erhalten Sie ja für Ihr Kind bis zum 25. Lebensjahr Kindergeld in Höhe von 184 € für das erste und zweite Kind, 190 € für das dritte und für jedes weitere Kind 215 €.

Das zuständige Finanzamt prüft, ob es für Sie nun steuerlich günstiger ist, den Kinderfreibetrag bei Ihrer Steuererklärung geltend zu machen oder das erhaltene Kindergeld anzusetzen. Als Faustregel gilt, dass Geringverdiener mit dem Kindergeld besser fahren und höher Verdienende mit dem Kinderfreibetrag. Das Finanzamt setzt aber von Amts wegen die günstigere Variante für Sie ein.

Betreuungskosten

Wenn Ihr Kind durch eine Tagesmutter, im Kinderhort oder Kindergarten betreut wurde, können auch diese Kosten angesetzt werden. Für die Steuererklärung 2011 gilt noch altes Recht, was bedeutet, 2/3 der Kosten können entweder als Werbungskosten oder Sonderausgaben für Kinder von 0 bis 14 Jahren angesetzt werden.

Aber aufgepasst: Es gibt einige Ausnahmen! Eine davon lautet: Bei nicht arbeitenden Alleinerziehenden oder Familien, in denen nur ein Elternteil berufstätig ist, können Betreuungskosten zum Beispiel nur bei 3- bis 6-jährigen Kindern geltend gemacht werden. Bei Unsicherheiten holen Sie sich bitte fachlichen Rat ein!

Für volljährige Kinder gilt für die Steuer 2011 auch noch altes Recht. Das bedeutet: Sie bekommen für volljährige Kinder nur dann Kindergeld, wenn sich Ihre Kinder noch in der Ausbildung befinden, einen Freiwilligendienst absolvieren oder studieren.

Dabei gilt: Damit das Kindergeld nicht zurückbezahlt werden muss, gelten für das Jahr 2011 noch Einkommensgrenzen für die Kinder, nämlich 8.004 € pro Jahr. (Für die Steuer 2012 fällt diese Einschränkung weg.)

Ausbildungsbedingte Mehraufwendungen angeben

Um für Ihre Kinder trotz deren Einkommen das Kindergeld zu erhalten und Ihre Kinder steuerlich geltend machen zu können, achten Sie darauf, die Werbungskosten, Sozialabgaben, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge unbedingt auch als ausbildungsbedingte Mehraufwendungen in Ihrer Steuererklärung auszuweisen. Dadurch kann oftmals die Grenze von 8.004 € pro Jahr unterschritten werden.

Auch Fahrten zur Uni, zum Ausbildungsplatz, Semestergebühren, Fahrten zur Berufsschule, Blockunterricht, Verpflegungsmehraufwendungen, Ausgaben für Bücher, Fachliteratur, Kosten eines PCs und andere Arbeitsmaterialien zählen dazu. Bitte alle Belege aufbewahren und mit in der Steuererklärung angeben. Dann haben Sie gute Chancen die noch geltende Grenze für das Jahr 2011 zu unterschreiten.

Alleinerziehende Eltern aufgepasst!

Nach dem derzeit gültigen Steuerrecht ist ein Elternteil dann alleinerziehend, wenn außer ihm und dem minderjährigen Kind keine weitere volljährige Person im gemeinsamen Haushalt lebt. Dann steht Ihnen ein sogenannter Entlastungsbetrag in Höhe von 1.308 € zu. Das Kind muss in Ihrem Haushalt mit Haupt- oder Nebensitz gemeldet sein. Ist es bei beiden Eltern gemeldet, dann bekommt derjenige den Entlastungbetrag, bei dem es sich überwiegend aufhält.

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