Computer von der Steuer absetzten

Wenn Sie Ihren Computer auch beruflich einsetzen, können Sie ihn von der Steuer absetzen und so Geld sparen. Hier finden Sie Tipps, wie das geht.

Anschaffungskosten für Arbeitsmittel: Computer absetzen
Die Anschaffungskosten für Arbeitsmittel, die erfahrungsgemäß  länger als ein Jahr für die berufliche Tätigkeit verwendet werden, sind grundsätzlich auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer zu verteilen. Die Anschaffungskosten können nach der jährlichen Abschreibung in einen Teilbetrag als Werbungskosten geltend gemacht werden.

Wird das Arbeitsmittel auch privat genutzt, erfolgt die Aufteilung der Kosten nach einem prozentualen Nutzungsgrad.

Nutzungsdauer
Ein Anhaltspunkt für die betriebliche Nutzung eines Arbeitsmittels ist die Afa-Tabelle. Darin beträgt die Nutzungsdauer eines Computers 3 Jahre. Das bedeutet, dass pro Jahr ein Drittel der Anschaffungskosten als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden können.

Beispiel:

Ein Computer wird am 10.04.2011 für 1785 Euro gekauft. Dieser wird ausschließlich für eine berufliche Tätigkeit genutzt. Die Abschreibungsdauer beträgt 3 Jahre. Im ersten Jahr 2011 können nur 9 Monate abgeschrieben werden, da der Kauf im April erfolgte. Folgende Werbungskosten sind anzusetzen:

  • 2011 = 446,22 Euro
  • 2012= 595 Euro
  • 2013= 595 Euro
  • 2013 nur noch für die Monate 1-3 = 148,74 Euro

Private Mitbenutzung
Wird das Arbeitsmittel auch privat mitbenutzt, muss eine Aufteilung der Kosten in berufliche und private Kosten erfolgen. Jedoch muss die berufliche Nutzung überwiegen.

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