Abgabefristen für Ihre Einkommensteuererklärung und Umsatzsteuererklärung 2010

Beachten Sie die gesetzlichen Abgabefristen für Ihre Steuererklärungen 2010. Lesen Sie, unter welchen Umständen sich die Frist für die Abgabe der Einkommenssteuererklärung und der Umsatzsteuererklärung verlängern kann.

Einkommenssteuererklärung und Umsatzsteuererklärung: Abgabefristen
Von der gesetzlichen Abgabefrist betroffen sind sowohl Ihre Einkommensteuererklärung als auch eine eventuell vorhandene Umsatzsteuererklärung sowie die Gewerbesteuererklärung.

Jeder Steuerpflichtige, der zur Abgabe seiner Steuererklärung verpflichtet ist und seine Erklärung selbst erstellt, muss laut Gesetz diese bis zum Stichtag 31.05.2011 beim zuständigen Finanzamt eingereicht haben. Verpflichtet sind Bürger dann, wenn diese zum Beispiel die Steuerklassenkombination III/V gewählt haben oder auf der "Lohnsteuerkarte" ein Freibetrag eingetragen ist.

Steuerpflichtige, die ein Gewerbe angemeldet haben, zum Beispiel wegen Anschaffung einer Photovoltaikanlage, müssen zusätzlich auch eine Umsatzsteuererklärung und Gewerbesteuererklärung einreichen. Auch Kleinunternehmer und sogenannte Nebenerwerbstätige müssen eine Steuererklärung abgeben. 

Die Frist für die Steuererklärung verlängert sich
bis zum 31.12.2011, wenn Sie einen Lohnsteuerhilfeverein oder einen Steuerberater zur Bearbeitung beauftragen.

In der Praxis kommt es natürlich häufiger vor, dass so mancher Steuerpflichtige später dran ist. Dies bedeutet für den Steuerpflichtigen, dass das Finanzamt Ihnen Verspätungszuschläge, Säumniszuschläge und auch Zinsen berechnen darf. Zinsen fallen auf die geschuldeten Steuern an.

Wenn ein Steuerpflichtiger der vorhin angesprochenen Gruppe zum Beispiel seine Erklärung trotz Mahnung seitens des Finanzamtes nicht einreicht, erfolgt die sogenannte "Schätzung". Und die kann richtig teuer werden, weil bei Schätzungen Ihr fiktives Einkommen wesentlich höher angesetzt wird, als es normalerweise ist. Dies betrifft vor allem Gewerbetreibende und Selbständige.

Also lieber Steuerpflichtiger. Machen Sie Ihre Steuer! Oft haben Sie ja mit einer Erstattung zu rechnen, über die Sie sich dann freuen können.