Abgabe der Steuererklärung: Die Frist endet am 31.05.10

Die jährliche Steuererklärung muss grundsätzlich bis zum 31.5. des Folgejahres abgegeben werden. Viele Steuerzahler schieben diese unerfreuliche Aufgabe aber immer weiter vor sich her, oder sie geben die Steuererklärung erst gar nicht ab. Es gibt Schätzungen, das mehr als 2 Millionen Steuerzahler keine Steuererklärung abgeben und damit freiwillig auf sehr viel Geld verzichten.

Abgabe der Steuererklärung
Laut Stiftung Warentest, "Finanztest Spezial Steuern 2010", bekamen die Arbeitnehmer im Durchschnitt 700 Euro erstattet, die im letzten Jahr eine Steuererklärung abgegeben hatten.

Leider wird die Erstellung der Steuererklärung von Jahr zu Jahr schwieriger und die wenigsten finden sich noch in dieser Materie zurecht. Aber leider scheuen sich auch viele, kompetente Hilfe anzunehmen. Dabei gibt es viele Möglichkeiten, über Steuerberater bis zu Lohnsteuerhilfevereine, sich das Geld zurück zu holen.

Wenn Sie den Weg mit Hilfe wählen, haben sie auch Zeit mit der Abgabe bis zum 31.12. des Folgejahres. Wenn Sie zudem nicht zur Abgabe der Erklärung verpflichtet sind, haben Sie sogar 4 Jahre Zeit zur Abgabe.

 

Wer muss eine Steuererklärung abgeben?
Eine Erklärung müssen Sie abgeben, wenn Sie Lohnersatzleistungen (Arbeitslosengeld, Krankengeld, Kurzarbeitergeld, Mutterschaftsgeld, Insolvenzgeld) bezogen haben. Auch ein eingetragener Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte oder die Tätigkeit mit einer zweiten Lohnsteuerkarte oder der Erhalt einer Abfindung machen Sie meist abgabepflichtig.

Da sich Ihre Verhältnisse auch oft jährlich ändern können, muss die Frage nach der Pflichtabgabe auch jährlich neu beantwortet werden. Nutzen Sie daher unbedingt die Ihnen angebotenen Möglichkeiten zur Hilfe.