Splittingtabelle: Welchen Nutzen hat sie für Sie?

Die Splittingtabelle wird dazu verwendet, um die Berechnung der Einkommenssteuer anzuwenden. Nach Rechtsprechung durch das Bundesverfassungsgericht auch bei eingetragenen Lebenspartnerschaften angewendet werden. Die Begrifflichkeit des Splittings stammt ursprünglich aus dem deutschen Einkommenssteuerrecht. Es beschreibt den Steuertarif, für zusammen veranlagte Ehepaare.

Hierbei wird folgendes Verfahren angewendet:

Das gesamte zu versteuernde Einkommen der beiden Ehepartner wird zusammen gerechnet und dann wieder durch zwei geteilt (gesplittet). Nach dem aktuell geltenden Tarif der Einkommenssteuerberechnung (nannte sich früher auch Gehaltstabelle) wird ein Wert ermittelt, der anschließend noch verdoppelt wird, damit dieser sich auf zwei arbeitende Personen bezieht.

Was bewirkt das Splitting?

Das Splittingverfahren macht aus, dass das gesamte, zu versteuernde Einkommen zu zwei gleichen Teilen auf beide Ehepartner verteilt wird. So wird die Besteuerung nach einer Leistungsfähigkeit nicht auf einen Einzelnen, sondern auf beide Partner gemeinsam angewendet. Wer nun mehr zum Gesamteinkommen beigetragen hat, ist hier vollkommen unwichtig.

Das Gesamteinkommen beider Ehepartner wird mit ein und demselben Steuersatz belastet, das halb so hoch ist wie das von unverheirateten Lebenspartnern. 

Das Splittingverfahren wird nur dann eingesetzt, wenn zwischen den beiden Einkommen eine Differenz besteht. Dann sorgt die Progression dafür, dass bei einer wachsenden Differenz der beiden Einkommen immer mehr Steuern anfallen. Durch die Möglichkeit des Splittings wird dieser Effekt für Ehepaare aufgefangen; für Unverheiratete Partner bleibt diese Anwendung jedoch bestehen.

Wovon ist der Splittingeffekt in der Splittingtabelle abhängend?

  1. Von der Verteilung des versteuernden Einkommens zwischen den Ehepartnern
  2. Von der Höhe des Gesamteinkommens
  3. Vom Steuertarif (je mehr Einkommen, desto höher die Steuern)

Wenn es einen nominellen, einheitlichen Steuersatz gibt, kann ein Effekt beim Splitting nur dann entstehen, wenn zum Beispiel über Einsatz von Freibeträgen zumindest eine Progessionsstufe existiert.

Die Splittingtabelle gibt Auskunft darüber, wie hoch der Steuersatz pro Gesamteinkommen ist, so dass sich die Ehepartner ihre Steuerlast selbst ausrechnen können, bzw. sehen, ob und wieviel Steuern sie zurückbekommen.