Rentner werden Steuer zahlen

Hartnäckig hält sich seit Jahren das Gerücht, dass Rentner keine Steuern zahlen, obwohl es noch nie zutraf. Schon in der Vergangenheit mussten Rentner einen – wenn auch kleinen – Teil Ihrer gesetzlichen Rente versteuern. Die meisten haben das nur nicht bemerkt, weil die zu versteuernde Rente unterhalb des steuerfreien Existenzminimums lag und damit tatsächlich keine Steuern fällig wurden.
Mit dem Alterseinkünfte-Gesetz erfolgt seit 2005 ein stufenweiser Übergang in die so genannte nachgelagerte Besteuerung der Renten. Die Folge: Der steuerpflichtige Teil der Alterseinkünfte steigt für jeden Rentenjahrgang kontinuierlich an. Im Jahr 2040 muss dann die gesetzliche Rente zu 100% versteuert werden – ohne Wenn und Aber.

Kleinere Ausnahmen gibt es lediglich für die private Vorsorge: So müssen alte Lebensversicherungen bei einer Einmalauszahlung gar nicht und Rentenversicherungen nur mit einem kleinen Anteil versteuert werden – aber das sind nur Ausnahmen.

Generell gilt: Ledige, die innerhalb eines Jahres die Freigrenze von insgesamt 7664 Euro (Verheiratete 15.328 Euro) an Einnahmen überschreiten, sind einkommenssteuerpflichtig. Für die Berechnung der Steuerpflicht müssen Sie die eigenen Einkommensverhältnisse aufschlüsseln. Das heißt: Von den Gesamteinnahmen (z.B. Rente, private Rente, Mieteinnahmen, Kapitalerträge) müssen die Gesamtausgaben (z.B. außergewöhnliche Belastungen, Werbungskosten) abgezogen werden. Den Restbetrag können Sie dann mit dem Freibetrag vergleichen.

Tipp: Wenn Sie heute Ihre Alterseinkünfte planen, rechnen Sie immer einen Aufschlag von 15% für Steuern und später eventuell einmal fällige Sozialversicherungsbeiträge ein. So werden Sie nicht von Forderungen seitens des Finanzamts überrascht.

Achtung: Das Finanzamt versendet keine Benachrichtigung, dass eine Steuererklärung abgegeben werden muss. Wenn Sie nach Ihren Berechungen keine Steuern zahlen müssen, da Ihr Einkommen innerhalb der Freigrenzen liegt, und sind jedes Jahr Einnahmen und Ausgaben in ähnlichem Umfang zu erwarten, kann vom Finanzamt eine "Nichtveranlagungs-Bescheinigung" ausgestellt werden. Dadurch muss in den folgenden Jahren keine Steuererklärung mehr abgegeben werden.

Wie auch immer: Einfach ist die Erstellung der Einkommenssteuererklärung nicht. Wer professionelle Hilfe bei der Steuer braucht, kann sich natürlich an seinen Steuerberater oder an die so genannten Lohnsteuerhilfevereine wenden.