Neuer Online-Rechner für das Faktorverfahren verfügbar

Ehegatten, die beide Arbeitnehmer sind, können ab dem Kalenderjahr 2010 für den Lohnsteuerabzug statt der Steuerklassenkombination III und V oder IV und IV das sogenannte Faktorverfahren nutzen. Über die Auswirkungen einer solchen Wahl kann man sich jetzt mit einem Online-Rechner selbst informieren.

Um bei der Besteuerung von Ehegatten der Einkommensteuer möglichst nahe zu kommen, standen bisher lediglich die Steuerklassenkombinationen 4/4 (Regelfall) und 3/5 zur Verfügung.

Bei der Steuerklassenkombination 4/4 wird zur Besteuerung von Ehegatten davon ausgegangen, dass die Ehegatten gleich viel verdienen. Demgegenüber unterstellt die Steuerklassenkombination 3/5, dass der Ehegatte mit Steuerklasse 3 60 % und der Ehegatte mit Steuerklasse 5 40 % des gemeinsamen Arbeitseinkommens erzielt.

Wirkung des Faktorverfahrens
Anstelle dieser Steuerklassenkombinationen kann erstmals ab 2010 das Faktorverfahren gewählt werden. Das Faktorverfahren kann von beiden Ehegatten gemeinsam formlos beim zuständigen Finanzamt beantragt werden.

Mit dem Faktorverfahren wird erreicht, dass für jeden Ehegatten der für ihn geltende Grundfreibetrag beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt wird und der Lohnsteuerabzug zugleich entsprechend der Wirkung des Splittingverfahrens gemindert wird.

Einkommensteuererklärung beim Faktorverfahren
Wählt man für den Lohnsteuerabzug das Faktorverfahren ist man im Folgejahr zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. Gleiches gilt, wenn ein Ehegatte die Steuerklasse 3 und der andere Ehegatte damit die Steuerklasse 5 wählt.

Auswirkungen des Faktorverfahrens auf Lohnersatzleistungen
Die Steuerklassenkombination und damit auch das Faktorverfahren beeinflusst auch die Höhe von bestimmten Entgelt- bzw. Lohnersatzleistungen wie zum Beispiel Arbeitslosengeld I, Krankengeld, Kurzarbeitergeld etc.

Für wen lohnt sich das Faktorverfahren?
Ob sich im konkreten Einzelfall ein Wechsel auf das Faktorverfahren lohnt, hängt letzten Endes von den persönlichen Verhältnissen und Interessen der Ehegatten ab. Wenn es Ziel der Ehegatten ist, die Lohnsteuerbelastung möglichst nach dem Verhältnis der Arbeitslöhne auszurichten, so scheint das neue Faktorverfahren zur Besteuerung von Ehegatten eine gute Wahl zu sein. Sofern man aber im Laufe des Jahres möglichst wenig Lohnsteuer abführen will, sollte man anstelle des Faktorverfahrens eher die Steuerklassenkombination 3/5 wählen.

Alle, die sich über die konkreten Auswirkungen direkt informieren wollen, können dies jetzt im Internet selbst erledigen. Das Bundesministerium der Finanzen und die obersten Finanzbehörden der Länder haben eine Berechnungsmöglichkeit für den Faktor bereitgestellt. So ist es möglich, die steuerlichen Auswirkungen der jeweiligen Steuerklassenkombination bzw. des Faktorverfahrens miteinander zu vergleichen.

Im Internet steht der neue Online-Rechner für das Faktorverfahren zur Verfügung.