Mit dem Autotelefon Steuern sparen

Schaffen Sie für Ihren Mitarbeiter einen Firmenwagen an, den dieser auch privat nutzen kann, sollten Sie zusammen mit Ihrem Mitarbeiter gründlich überlegen, welche Extras Sie wirklich brauchen. Lesen Sie, wo Ihr Mitarbeiter und Sie bei der Anschaffung eines Firmenwagens sparen können.
Jeder Aufpreis kommt Sie als Arbeitgeber bei der Anschaffung eines Geschäftswagens für einen Mitarbeiter doppelt teuer zu stehen. Sie zahlen für die Sonderausstattung und Ihr Mitarbeiter muss den Aufpreis monatlich versteuern. Denn der private Nutzwert wird mit monatlich 1 Prozent des inländischen Listenpreises (einschließlich der Sonderausstattung) des Kraftfahrzeugs angesetzt.

Aber nicht jedes Sonderausstattungsextra muss auch versteuert werden, etwa ein Autotelefon (einschließlich der Freisprechanlage). Eine derartige Ausstattung bleibt also außer Ansatz.

Entscheiden Sie sich für das Autotelefon, können Sie sogar hinsichtlich der Telefonnutzung großzügig sein. Denn Privatgespräche im Auto sind steuerfrei.

In welchem Umfang Ihr Arbeitnehmer das Autotelefon im Firmenwagen privat nutzt, spielt keine Rolle. Selbst wenn es überhaupt nicht beruflich genutzt wird, findet die Telefonrechnung steuerlich bei der Lohnabrechnung keine Berücksichtigung.

Spartipp: Vereinbaren Sie mit Ihrem Mitarbeiter, der einen Firmenwagen mit Autotelefon hat, bei der nächsten Gehaltserhöhung einen Teil davon als monatliches Telefonbudget anzulegen.

Dieses darf Ihr Mitarbeiter im Auto frei abtelefonieren. So haben Sie die Fernsprechgebühren im Griff und sparen zugleich Steuern und Sozialabgaben.