Aber nicht jedes Sonderausstattungsextra muss auch versteuert werden, etwa ein Autotelefon (einschließlich der Freisprechanlage). Eine derartige Ausstattung bleibt also außer Ansatz.
Entscheiden Sie sich für das Autotelefon, können Sie sogar hinsichtlich der Telefonnutzung großzügig sein. Denn Privatgespräche im Auto sind steuerfrei.
In welchem Umfang Ihr Arbeitnehmer das Autotelefon im Firmenwagen privat nutzt, spielt keine Rolle. Selbst wenn es überhaupt nicht beruflich genutzt wird, findet die Telefonrechnung steuerlich bei der Lohnabrechnung keine Berücksichtigung.
Spartipp: Vereinbaren Sie mit Ihrem Mitarbeiter, der einen Firmenwagen mit Autotelefon hat, bei der nächsten Gehaltserhöhung einen Teil davon als monatliches Telefonbudget anzulegen.
Dieses darf Ihr Mitarbeiter im Auto frei abtelefonieren. So haben Sie die Fernsprechgebühren im Griff und sparen zugleich Steuern und Sozialabgaben.