Lohnsteuerkarte 2010 auch in 2011 verwenden

Die Lohnsteuerkarte 2010 bzw. deren Merkmale (Steuerklasse, Kirchenzugehörigkeit, Kinderzahl) etc. bleibt auch für das Jahr 2011 gültig. Doch was ist zu tun, wenn sich die steuerlichen Merkmale ändern?

Die Lohnsteuerkarte 2010 sollte die letzte Lohnsteuerkarte sein, die einem Arbeitnehmer in Papierform überreicht werden sollte. Daher werden im Oktober auch keine neuen Lohnsteuerkarten für das Kalenderjahr 2011 gedruckt und an Arbeitnehmer versendet.

Lohnsteuerkarte 2011?
Ab 2011 sollen die Lohnsteuerkarten durch ein elektronisches Verfahren ersetzt werden, mit dem Arbeitgeber die für die Lohnabrechnung erforderlichen Daten ihrer Arbeitnehmer maschinell abrufen können. Dieses, ELSTAM (elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale) bezeichnete Verfahren, steht allerdings erst ab dem Jahr 2012 zur Verfügung.

Da für das Jahr 2011 keine Lohnsteuerkarten mehr ausgestellt werden, bleiben die auf der Lohnsteuerkarte 2010 hinterlegten Werte für die Lohnabrechnungen im Jahr 2011 gültig. Der Arbeitgeber übernimmt quasi die Lohnsteuerabzugsmerkmale auf der Lohnsteuerkarte 2010 für das Jahr 2011.

Liegt einem Arbeitnehmer keine Lohnsteuerkarte für das Jahr 2010 vor, so wird ihm eine Ersatzbescheinigung ausgestellt, die alle für die Lohnabrechnung notwendigen Daten enthält.

Bei Beginn eines Ausbildungsverhältnisses im Jahr 2010 kann der Arbeitgeber die Lohnsteuer nach der Steuerklasse I berechnen.

Ändert sich die Steuerklasse oder die Anzahl der Kinderfreibeträge, so hat der Arbeitnehmer dem Finanzamt diese Änderungen mitzuteilen. Ab dem 1. Januar 2011 ist für Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte 2010 das Wohnsitzfinanzamt des Arbeitnehmers zuständig.