Kirchensteuer: Was Sie darüber wissen sollten

Alle Personen, die Mitglied einer Kirche sind, müssen in Deutschland die Kirchensteuer entrichten. Die Höhe der zu zahlenden Steuer ist vom Nettoeinkommen abhängig, diese Steuer wird an die Kirche abgeführt. Zudem ist die Höhe der Steuer nicht von der Konfession abhängig, deshalb spielt es keine Rolle, ob das Kirchenmitglied der katholischen oder evangelischen Kirche angehört.

Ein Faktor, der die Höhe der Kirchensteuer bestimmt, ist der Wohnort, denn die Steuersätze werden immer nach Bundesland festgelegt.

Steuer für die Kirche kann geltend gemacht werden

Die abgeführte Kirchensteuer kann steuerlich geltend gemacht werden, die gezahlten Beiträge werden bei der Einkommenssteuererklärung angegeben. Allerdings ist eine vollständige Erstattung dieser Steuer nicht möglich. Wer ohne Konfession ist, muss keine Steuern an die Kirche entrichten, allerdings kann eine Zahlung dennoch verlangt werden, wenn der Ehepartner weniger verdient und Mitglied einer Kirche ist.

Hier wird das gemeinsame Einkommen des Ehepaares zu veranschlagt. Ehepaare, die ein jährliches Einkommen von unter 37 500 Euro haben, zahlen 96 Euro im Jahr an die Kirche. Bis zu 75 000 Euro Einkommen jährlich verlangt die Kirche 396 Euro im Jahr. Allerdings wird der Höchstsatz bei Höchstverdienern auf 3 600 Euro fest gelegt.

Bisher konnten Ehepaare die Steuer an die Kirche umgehen, indem sie sich bei der Einkommenssteuererklärung getrennt veranlagt haben. Ab dem Jahr 2014 gibt es diese Option allerdings nicht mehr, hier kann nur noch die Einzelveranlagung gewählt werden. Die Steuer für die Kirche beträgt in der Regel acht bis neun Prozent der Einkommenssteuer.

Austritt aus der Kirche – Kirchensteuer umgehen

Um die Kirchensteuer zu umgehen, treten immer mehr Menschen aus der Kirche aus, das geschieht vor allem aus finanziellen Gründen. Dazu ist ein Besuch des Standesamtes in der Stadt notwendig, in welcher der Hauptwohnsitz liegt. Hier ist eine Abmeldung ohne Nennung von Gründen möglich und dauert in der Regel nur einige Minuten

Die Kosten für den Verwaltungsaufwand belaufen sich je nach Gemeinde zwischen zehn und 20 Euro. Anschließend wird der Austritt noch auf der Lohnsteuerkarte vermerkt und die Abmeldung aus der Kirche ist abgeschlossen. Selbst Kinder ab 14 Jahren können ohne Zustimmung der Eltern aus der Kirche austreten.