Vermietung einer Immobilie an das eigene Kind: Rechenbeispiel

Die nachfolgenden Rechenbeispiele stellen einmal den Sachverhalt mit und ohne Gestaltung gegenüber. Obwohl die wirtschaftlichen Grundmodalitäten aus Sicht der Eltern kaum differieren, wird in Sachverhalt B ein verrechenbarer, steuerlicher Verlust erzielt. Bezogen auf einen Spitzensteuersatz von derzeit 42% ergibt dies einen jährlichen Einkommensteuervorteil von € 2.562,00 zuzüglich Solidaritätszuschlag und eventueller Kirchensteuer.

Vermietung ans eigene Kind: Sachverhalt A
Der Sohn wohnt am Studienort in einer den Eltern gehörenden Wohnung, die diese extra zum Beginn des Studiums ihres Kindes angeschafft haben. Anschaffungskosten: 150.000,00 €; jährliche Schuldzinsen: 8.500,00 €; monatliche Nebenkosten: 200,00 €. Das Kind hat ein eigenes Einkommen von mtl. 400,00 €.

Die Eltern überlassen Ihrem Sohn die Wohnung kostenlos und zahlen zusätzlich einen Barunterhalt in Höhe von 350,00 € mtl.

Da die Eltern die Wohnung nicht zur Einkünfteerzielung verwenden, ergeben sich aus steuerlicher Sicht keine weiteren Schlussfolgerungen.

Vermietung ans eigene Kind: Sachverhalt B
Der Grundsachverhalt ist wie bei A – nur dass die Eltern ihrem Kind einen Barunterhalt von 1.000,00 € monatlich zahlen. Weiterhin wird ein Mietvertrag für die Wohnung mit einer mtl. Warmmiete von 650,00 € geschlossen.

Sofern die Immobilie zu fremdüblichen Bedingungen vermietet ist, erzielen die Eltern wie folgt Einkünfte:

Einnahmen:

650,00 € Miete x 12 Monate                            7.800,00 €

Abzgl. Werbungskosten:

AfA 2% v. 150.000 €                                        3.000,00 €

Jährliche Schuldzinsen                                     8.500,00 €

Nebenkosten 200 € x 12                                 2.400,00 €

Vermietungseinkünfte                         ./.         6.100,00 €