Vermietung ans eigene Kind: Sachverhalt A
Der Sohn wohnt am Studienort in einer den Eltern gehörenden Wohnung, die diese extra zum Beginn des Studiums ihres Kindes angeschafft haben. Anschaffungskosten: 150.000,00 €; jährliche Schuldzinsen: 8.500,00 €; monatliche Nebenkosten: 200,00 €. Das Kind hat ein eigenes Einkommen von mtl. 400,00 €.
Die Eltern überlassen Ihrem Sohn die Wohnung kostenlos und zahlen zusätzlich einen Barunterhalt in Höhe von 350,00 € mtl.
Da die Eltern die Wohnung nicht zur Einkünfteerzielung verwenden, ergeben sich aus steuerlicher Sicht keine weiteren Schlussfolgerungen.
Vermietung ans eigene Kind: Sachverhalt B
Der Grundsachverhalt ist wie bei A – nur dass die Eltern ihrem Kind einen Barunterhalt von 1.000,00 € monatlich zahlen. Weiterhin wird ein Mietvertrag für die Wohnung mit einer mtl. Warmmiete von 650,00 € geschlossen.
Sofern die Immobilie zu fremdüblichen Bedingungen vermietet ist, erzielen die Eltern wie folgt Einkünfte:
Einnahmen:
650,00 € Miete x 12 Monate 7.800,00 €
Abzgl. Werbungskosten:
AfA 2% v. 150.000 € 3.000,00 €
Jährliche Schuldzinsen 8.500,00 €
Nebenkosten 200 € x 12 2.400,00 €
Vermietungseinkünfte ./. 6.100,00 €