Umsatzsteuer bei der Vermietung: Vorteil durch Steuerpflicht in der Umsatzsteuer (Berechnungsbeispiele)

Die folgenden Berechnungsbeispiele sollen Ihnen durch direkte Gegenüberstellung eines identischen Falles zeigen, dass es bei der Option zur Steuerpflicht, also dem Verzicht auf die Steuerbefreiung, zu einem wirtschaftlichen Vorteil kommt.

Ohne Option kein Vorteil
Der Vermieter Taxfree hat umsatzsteuerfrei vermietet und erzielt mit seiner Immobilie eine Miete von 25.000 €. Daneben hat er Eingangsrechnungen für durchgeführte Reparaturen in Höhe von 17.850 € brutto im Kalenderjahr bezahlt. Es ergibt sich folgendes wirtschaftliches Ergebnis:  

Mieteinnahmen                                                    25.000 €

Reparaturen                                                    ./.  17.850 €

tatsächlicher Überschuss                                     7.150 €

Ja zur Umsatzsteuer, ja zum Vorteil
Der Vermieter Sparfuchs verzichtet auf die Steuerbefreiung. Auch er erzielt mit seiner Immobilie eine Miete von 25.000 €, worauf jedoch noch Umsatzsteuer zu berechnen ist. Daneben hat er Eingangsrechnungen für durchgeführte Reparaturen in Höhe von 17.850 € brutto im Kalenderjahr bezahlt. Es ergibt sich folgendes wirtschaftliches Ergebnis:

Mieteinnahmen                                                    25.000 €

Einnahmen USt darauf                                         4.750 €

Zahlung der Umsatzsteuer an FA                  ./.    4.750 €  

Reparaturen                                                   ./. 17.850 €

Erstattung d. Vorsteuer Reparaturen                   2.850 €

tatsächlicher Überschuss                                   10.000 €

Welche Voraussetzungen Sie beachten müssen um den oben dargestellten Vorteil tatsächlich einstreichen zu können, erfahren Sie direkt im kommenden Beitrag.