Umsatzsteuer bei der Vermietung: Eigentümer wird Unternehmer

Bei der Einkommensteuer ist man Unternehmer wenn man mindestens eine der drei Gewinneinkunftsarten (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständige Tätigkeit) ausübt. Dies ist anders bei der Umsatzsteuer.

Unternehmer in der Umsatzsteuer
Im Bereich der Umsatzsteuer ist jedoch jeder Unternehmer, der eine nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen – und dazu gehört auch eine andauernde Vermietung einer Immobilie – ausübt. Während daher bei der Einkommensteuer die Absicht, Gewinne zu erzielen, im Vordergrund steht, braucht es für die Titulierung als Unternehmer im Bereich der Umsatzsteuer nur die Absicht, Einnahmen zu erzielen. Ein Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten muss jedoch de facto nicht angestrebt werden.

Folgen der Umsatzsteuer bei Vermietung
Dies hat zur Folge, dass jede Vermietung einer Immobilie ganz klar eine umsatzsteuerbare Leistung eines Unternehmers (Vermieter) ist. Ob im Endeffekt daraus auch eine steuerpflichtige Leistung wird oder ob die Steuerbefreiung greift, bleibt zunächst abzuwarten.

Nur nebenbei bemerkt, auch wenn unternehmerische Einnahmen aus Sicht der Umsatzsteuer erzielt werden, hat dies nichts mit der einkommensteuerlichen Einordnung bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu tun, denn wie oben bereits erwähnt, die wichtigste Grundregel lautet: Einkommensteuer und Umsatzsteuer sind grundlegend getrennt voneinander zu beurteilen.