Steuern sparen bei Immobilien: 15. Verbilligte Vermietung

Ausgangssachverhalt: Die Immobilie wird zu einem günstigeren Mietzins als dem ortsüblichen an einen Angehörigen oder einen fremden Dritten vermietet.

Hintergrund zur verbilligten Vermietung einer Immobilie
Insbesondere bei der Vermietung an Verwandte kann sich die verbilligte Vermietung zu einem Steuersparmodell entwickeln. Entscheidend ist, auf wie viel Miete man verzichtet.

Beträgt die Miete weniger als 56% der ortsüblichen Miete, ist aus steuerlicher Sicht der worst case gegeben, da auch die Werbungskosten nur im Verhältnis der tatsächlichen Miete zur ortsüblichen Miete abgezogen werden dürfen. Dem folgend sollten also verbilligte Mietvereinbarungen mindestens 56% der ansonsten ortsüblichen Miete entsprechen.

Vermietung nach Höhe des Mietzinses einordnen
Sofern die tatsächliche Miete mindestens 56% jedoch weniger als 75% der ortsüblichen Miete beträgt, entscheidet das Ergebnis der dann anzufertigenden Überschussprognose. In diesen Fällen werden die Ergebnisse der nächsten 30 Jahre anhand vorgegebener Kriterien errechnet.

Resultiert ein Einnahmenüberschuss, sind die Werbungskosten unbegrenzt abzugsfähig. Ergibt sich ein Überschuss der Werbungskosten über die Einnahmen, können die aktuellen Werbungskosten ebenfalls nur anteilig zum Abzug gebracht werden. Da die Überschussprognose erhebliche Schwierigkeiten in der Praxis bereiten kann, sollte man tunlichst ein Risiko vermeiden und die Miete auch mindestens auf 75% erhöhen.