Steuern sparen bei Immobilien: 4. Leerstand dokumentieren

Wenn bei einer Vermietungsimmobilie im Sommer Leerstand zu verzeichnen ist und es werden keinerlei Mieteinnahmen generiert, muss gehandelt werden. Wenn daher in solchen Fällen erst gegen Ende des Jahres etwas geschieht, kann es schon zu spät sein. So zumindest für dieses Jahr. Im Sommer hingegen stehen noch alle Möglichkeiten zur Beseitigung des Leerstandes offen.

Werbungskosten der Immobilie beim Leerstand
Grundlegende Voraussetzung zum Abzug von Werbungskosten ist die Einkünfteerzielungsabsicht. Steht die Immobilie jedoch leer, werden keinerlei Einnahmen erzielt, weshalb es von Nöten ist die Einkünfteerzielungsabsicht bei einer Immobilie mit Leerstand auf andere Weise zu dokumentieren.

Es ist daher wichtig, dass der Besitzer der Immobilie darlegen kann, dass er sehr wohl an einer weiteren Vermietung und dementsprechend an der weiteren Generierung von Einnahmen interessiert ist. Er muss darlegen können den Leerstand beseitigen zu wollen.

Leerstand vor der Veräußerung der Immobilie
Sofern eine Vermietungsimmobilie mit Leerstand veräußert wird, sind die laufenden Kosten schon mit dem Entschluss zur Veräußerung grundsätzlich nicht mehr als Werbungskosten im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung abzugsfähig.

Dies ist darauf zurückzuführen, dass mit dem Veräußerungsentschluss unterstellt wird, dass die Einnahmeerzielungsabsicht im Hinblick auf die Vermietung nicht mehr vorliegt. Auch hier gilt es den weiteren Vermietungswillen frühzeitig zu dokumentieren.

Rechtzeitig bedeutet daher am besten schon im Sommer. Lesen Sie daher im folgenden Beitrag, welche Möglichkeiten sich Ihnen bieten und was zu beachten ist.