Steuern sparen mit Urteilen rund um Immobilien

Wissen ist Macht! Nicht wissen, macht in punkto Urteile rund um Immobilien eine ganze Menge aus. Denn nur wer sie kennt, kann auch optimal Steuern sparen. Hier daher einige geldwerte Entscheidungen.

Immobilien-Urteile zu Werbungskosten
Vermietungen machen aus steuerlicher Sicht nur so richtig Spaß, wenn die Einkünfte durch die Werbungskosten gemindert werden können. Der optimale Abzug von Werbungskosten ist dabei das Wichtigste. Hier einmal ein Urteil zu Werbungskosten und Nießbrauch sowie ein Urteil zum Abzug von Werbungskosten im Zusammenhang mit einer Veräußerung der Immobilie:

Werbungskosten bei Immobilien  

In einem zu begrüßenden Urteil hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass auch vergebliche vorab entstandene Werbungskosten für die Vermietung der Immobilie die Steuer mindern dürfen. 

Vorab entstandene vergebliche Werbungskosten für eine Immobilie abzugsfähig  

Auch die Abschreibung ist bei den Werbungskosten immer ein zentrales Thema. Hier daher erfreuliche Entscheidungen rund um das Thema Abschreibung der Immobilie:

Abschreibung einer Immobilie nach Einlage in ein Betriebsvermögen  

Manchmal gibt es aber auch Urteile, die kann man logisch nicht wirklich nachvollziehen. Dennoch muss man Sie kennen, um die Steuern auch tatsächlich sparen zu können. So auch die folgende Entscheidung:

Urteile aktuell: Reparaturen während der Selbstnutzung einer Immobilie bei geplanter Vermietung

Steuern sparen mit Urteilen aus verschiedenen Bereichen zu Immobilien
Neben den Werbungskosten ist das steuerliche Schlachtfeld rund um die Immobilie ungeheuer groß. Hier daher einige ausgewählte Urteile, die es wert sind, zu kennen: Die Rückabwicklung eines Anschaffungsgeschäfts wegen irreparabler Vertragsstörungen stellt kein steuerpflichtiges Veräußerungsgeschäft im Sinne des Einkommensteuergesetzes dar. Dies entschied bereits höchstrichterlich der Bundesfinanzhof. Lesen Sie dazu folgenden Beitrag:

Immobilienkauf rückgängig machen: Keine Steuern?  

Im aktuellen Fall ging es um einen Vermieter mit einem 2.730 qm großen Grundstück, welches mit einem Wohnhaus, einem Kuhstall inklusive Nebengebäuden sowie einem Stadel bebaut war. Sie denken, so ein Fall kann mit Ihnen als "normalem" Vermieter nichts zu tun haben? Ohhh doch. Lesen Sie diesen Beitrag über die

Objektbezogene Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht bei Immobilien

Selbstverständlich werden wir Ihnen auch in Zukunft nützliche Urteile nicht vorenthalten und auch immer wieder darauf hinweisen, damit rund um die Immobilie das Steuern Sparen angesagt ist.