Reparatur-Rücklage bei Eigentümergemeinschaften als Werbungskosten?

Seit dem 01. Juli 2007 gilt ein neues Wohnungseigentümergesetz. Eine der größten Änderungen war seinerzeit, dass der Eigentümergemeinschaft eine eigene Rechtsfähigkeit zugesprochen wird. Im Beitrag nun die steuerlichen Folgen für Ihren Werbungskostenabzug.

Reparatur-Rücklage an die Eigentümergemeinschaft
Da seit 2007 die Eigentümergemeinschaft nun eine eigene Rechtsfähigkeit besitzt, hat dies aus zivilrechtlicher Sicht erhebliche Konsequenzen, wenn der Einzeleigentümer Zahlungen wie beispielsweise die Reparatur-Rücklage an die Eigentümergemeinschaft zahlt. Denn die Reparatur-Rücklage geht bei Zahlung an die Eigentümergemeinschaft auch in die Rechtszuständigkeit der Eigentümergemeinschaft über. Anders ausgedrückt: Das Vermögen in Form der Zahlung in die Reparatur-Rücklage wechselt vom Einzeleigentümer auf die Eigentümergemeinschaft.

Reparatur-Rücklage als Werbungskosten
Aus diesem Grund sollte die Zahlung der Instandhaltungsrücklage an die Eigentümergemeinschaft bereits im Zeitpunkt der Zahlung an die Eigentümergemeinschaft als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung berücksichtigt werden.

Dieser Auffassung widersprach der Bundesfinanzhof nun jedoch in einer   aktuellen Entscheidung (Az.: IX B 124/08). Danach kann die Reparatur-Rücklage nicht schon bei Zahlung an die Eigentümergemeinschaft als Werbungskosten abgezogen werden, sondern wie gehabt erst wenn aufgrund einer Entnahme aus der Rücklage damit Werbungskosten zum Abzug gebracht werden.