Betreiber einer Photovoltaikanlage braucht eine Steuernummer
Wenn sich der Betreiber der Photovoltaikanlage für die Option zur Steuerpflicht in der Umsatzsteuer entscheidet, benötigt das Versorgungsunternehmen eine (Umsatz-)Steuernummer, welche das Finanzamt aufgrund der dort einzureichenden Unternehmensanmeldung erteilen wird.
Ohne Weiterreichung der Umsatz-Steuernummer wird das Versorgungsunternehmen nicht mit Umsatzsteuer abrechnen, da dem Versorgungsunternehmen insoweit der Vorsteuerabzug versagt werden würde (vgl. auch die Ausführungen zu ordnungsgemäßen Rechnungen beim folgenden Beitrag Vorsteuerabzug).
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer geht auch
Alternativ zur Umsatzsteuernummer des Finanzamtes kann auch beim Bundeszentralamt eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragt werden, die dann dem Energieversorgungsunternehmen vorgelegt werden kann.
In aller Regel ist diese Vorgehensweise auch zu empfehlen, da ein Fremder über die Kenntnis der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer keinerlei weitere Informationen über Sie erhalten kann. Wenn ihm hingegen die Steuernummer in die Hände gerät, könnte dies anders aussehen.