Photovoltaikanlagen und die Steuer: Gewerbe- und Finanzamtsanmeldung

Der Betreiber einer Photovoltaikanlage, deren produzierter Strom als erneuerbare Energie in das lokale Energienetz eingespeist wird, wird zum Gewerbetreibenden. Ob jedoch bei der zuständigen Gemeinde ein Gewerbe angemeldet werden muss, steht noch nicht fest.

Gewerbeanmeldung bei Photovoltaikanlagen
Zumindest für kleinere Photovoltaikanlagen wird in der Literatur immer wieder eine Grenze genannt, bei deren Unterschreiten eine Gewerbeanmeldung nicht notwendig ist: Sofern nämlich die Solarzellenfläche nur bis zu 30 qm beträgt, soll aus gewerberechtlicher Sicht keine Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt nötig sein.

Dies aber ist nur eine regelmäßig angewendete Bagatellgrenze. Eine bundeseinheitliche, gesetzliche Deckung dieser Regelung existiert nicht.

In der Praxis ist der Einzelfall zu betrachten und abzuwägen. Die Bagatellgrenze von 30 qm Solarzellenfläche dient dabei als guter Anhaltspunkt. Es ist jedoch durchaus möglich, dass größere Photovoltaikanlagen ebenfalls keine Gewerbeanmeldung erfordern. Im Zweifelsfall sollten Sie sich hier mit dem lokalen Gewerbeamt bzw. dem Ordnungsamt in Verbindung setzen, um eine Ordnungswidrigkeit zu vermeiden.

Finanzamtsmeldung
Die Informationen zuvor beziehen sich jedoch nur auf die gewerberechtliche Seite.

Einkommensteuerlich liegen nach wie vor Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb vor, weshalb die Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit auch beim Finanzamt angezeigt werden muss. Diese Anzeige aufgrund der Abgabenordnung kann durch ein formloses Schreiben erfolgen. Im Gegenzug wird das Finanzamt dann den Fragebogen zur Betriebseröffnung retournieren.