Photovoltaikanlagen und die Steuer: Das Erneuerbare-Energie-Gesetz

Aufgrund des Erneuerbare-Energie-Gesetzes (EEG) werden Betreibern von Photovoltaikanlagen erhöhte Abnahmepreise des produzierten Stroms für 20 Jahre garantiert, so dass die Wirtschaftlichkeit einer eigenen Anlage nahezu risikolos errechnet werden kann.

Garantierte Förderung der Photovoltaikanlagen
Ohne besagte Förderungsgarantie wird derzeit eine wirtschaftliche Stromerzeugung auf dem privaten Dach kaum möglich sein. Neben der Anlage auf dem eigenen Dach existieren mittlerweile auch zahlreiche Möglichkeiten eine Anlage auf einem fremden Dach zu betreiben oder sich an Gemeinschaftsanlagen, wie Bürgersolaranlagen, zu beteiligen.

Egal welche Anlage jedoch gewünscht ist, vorherige Beratung und Information ist nötig. Während der technische und meist sogar auch der wirtschaftliche Aspekt seitens der Hersteller oder Lieferanten der Photovoltaikanlagen bedient werden, bleibt häufig der steuerliche Teil auf der Strecke.

Photovoltaikanlagen: Wenn der  Betreiber Unternehmer wird
Wer jedoch eine Photovoltaikanlage betreibt und entsprechend der Regelungen im Erneuerbare-Energie-Gesetz den erzeugten Strom ins öffentliche Stromnetz einspeist, wird aus steuerlicher Sicht zum Unternehmer. Unter dem Strich führt dies dazu, dass eine ganze Reihe an steuerlichen Punkten beachtet werden muss. Dabei handelt es sich zum einen um steuerliche Pflichten, die es zu erfüllen gilt, aber auch um steuerliche Rechte und Gestaltungsmöglichkeiten.

Die folgende Beitragsserie soll eine Art Bedienungsanleitung für das steuerliche Handling eigener Photovoltaikanlagen sein, wenngleich eine individuelle Beratung damit nicht ersetzt werden kann.