Dichtigkeitsprüfung von Abwasserleitungen eine Handwerkerleistung?

Was man alles im Rahmen der Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen zum Ansatz bringen kann, ist in der Praxis häufig strittig. Eine aktuelle Verfügung der Oberfinanzdirektion Münster beschäftigt sich nun mit den Aufwendungen einer Dichtigkeitsprüfung von Abwasseranlagen. Hier die Details!

Zur Dichtigkeitsprüfung der Abwasseranlagen
Aufgrund der Regelungen des Landeswassergesetzes ist jeder Eigentümer eines Grundstückes verpflichtet, die im Erdreich oder ansonsten unzugänglichen Abwasserleitungen nach Errichtung von sachkundigen Dritten auf die Dichtigkeit der Leitung prüfen zu lassen. Die Leitungen sind dabei grundsätzlich zum Sammeln oder Fortleiten von Schmutzwasser oder mit diesem vermischten Niederschlagswasser da.

Sofern die Abwasserleitungen bereits bestehen, muss die erste Dichtigkeitsprüfung bis zu einem von der Gemeinde festgelegten Zeitpunkt erfolgt sein. Der späteste Zeitpunkt der Prüfung ist dabei der 31. Dezember 2015. Bis zu diesem Zeitpunkt muss eine Prüfung erfolgt sein. Im Rahmen der Dichtigkeitsprüfung wird dann von dem sachkundigen Dritten eine Bescheinigung erstellt, die auf Wunsche der Gemeinde dieser auch vorzulegen ist.

Fraglich ist nun, wie aus steuerlicher Sicht die Kosten für die Dichtigkeitsuntersuchung zu behandeln sind. In Frage kommt hier die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen.

Dichtigkeitsprüfung als Handwerkerleistung
Nach Meinung der Oberfinanzdirektion Münster stellen jedoch die Kosten der Dichtigkeitsprüfung keine Aufwendungen dar, für die die Steuerermäßigung von Handwerkerleistungen zum Tragen kommt. Insoweit handelt es sich bei den Aufwendungen nämlich nicht um Renovierungs-, Erhaltungs- oder Modernisierungsaufwand, welcher lediglich begünstigt wäre.

Nach Meinung der Finanzbeamten stellt die Dichtigkeitsprüfung eine Art Gutachtertätigkeit dar, welche grundsätzlich nicht unter die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen fallen. Daher verweigern die Beamten den steuermindernden Ansatz dieser Aufwendungen.

Aber: Wenn die Dichtigkeitsprüfung ein Leck oder irgendetwas feststellt, was in der Folge zu Reparaturmaßnahmen an den privaten Abwasserleistungen führt, können diese Aufwendungen im Rahmen der Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen steuermindernd berücksichtigt werden.