Grunderwerbsteuer: Steuererhöhung bei Hamburger Immobilien

Schon seit 1997 liegt die Grunderwerbsteuer vollkommen in den Händen der Bundesländer. Dies bedeutet, sie erhalten nicht nur die Einnahmen, sondern können auch über die Höhe der in ihrem Ländle erhobenen Steuer beim Immobilienkauf bestimmen.

Erhöhung der Grunderwerbsteuer in Hamburg
Direkt nach der Gesetzesänderung zur Grunderwerbsteuer beim Kauf von Immobilien hat das arme aber sexy Berlin zum 01. Januar 2007 seinen Steuersatz zur Grunderwerbsteuer von den bis dato bundeseinheitlichen 3,5% auf 4,5% erhöht. Zum 01. Januar 2009 folgt nun das nächste Bundesland. Wiederum ist es ein Stadtstaat, und wiederrum könnte man ihn als arm und sexy beschreiben: Hamburg.

Auch in Hamburg wird die Grunderwerbsteuer beim Kauf von Immobilien von 3,5% auf 4,5% wie seinerzeit in Berlin erhöht. Es bleibt zu hoffen, dass diese Vorgehensweise nicht bundesweit Schule macht.

Gestaltungsmöglichkeiten zur Grunderwerbsteuer
Die Erhöhung der Grunderwerbsteuer beim Kauf von Immobilien in Hamburg macht unter dem Strich 1%-Punkt aus. Dies bedeutet, dass für jede 100.000 € auch stolze 1.000 € Grunderwerbsteuer mehr gelöhnt werden müssen. Gestaltungsmöglichkeiten, die Erhöhung der Grunderwerbsteuer beim Kauf von Immobilien zu umgehen, werden daher immer interessanter. Stärker als jemals zuvor muss daher geprüft werden, ob die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer gesenkt werden kann.

Im Einzelnen ist zu prüfen, ob Mobiliar, Küchenausstattungen oder der Gleichen aus dem Kaufpreis, der für die Grunderwerbsteuer maßgeblich ist, heraus gerechnet werden können. In Anbetracht der beachtlichen Heizkosten könnte an dieser Stelle auch geprüft werden, wie viel Liter Öl sich noch im Tank befinden. Diese könnten dann zum Tagespreis auch an den neuen Eigentümer der Immobilie übergehen, ohne dass auch noch Grunderwerbsteuer anfällt.