Ferienwohnung: Gewerbesteuer droht

In einer aktuellen Entscheidung des niedersächsischen Finanzgerichtes (AZ: 1 K 11753/04) haben die Richter in der Vermietung einer Ferienwohnung gewerbliche Einkünfte erkannt. In der Folge würde neben der Einkommensteuer auch noch Gewerbesteuer fällig werden.

Gewerbesteuer durch die Ferienwohnung
Zunächst einmal muss jedoch Entwarnung gegeben werden. Nicht grundsätzlich jede Vermietung einer Ferienwohnung führt neben der Einkommensteuer nun auch zur Belastung mit Gewerbesteuer. Es ist daher für die Beurteilung immer auf die Summe der individuellen Gegebenheiten des Einzelfalles abzustellen. So will der Fiskus beim Vermieten einer Ferienwohnung auch nur dann Gewerbesteuer kassieren, wenn beispielsweise wie in einem Hotel permanent Personal anwesend ist.

Hotelmäßige Nutzung der Ferienwohnung
Eine hotelmäßig ähnliche Nutzung sehen die Richter aber nicht als Voraussetzung dafür, dass auch Gewerbesteuer kassiert werden kann. So ist es irrelevant wenn in der Ferienwohnung keine täglichen Zimmerreinigungen stattfinden, ein Speisenangebot nicht vorhanden ist oder generell nur wöchentliche Mietperioden für die Ferienwohnung angeboten werden.

Insgesamt wird es durch die Vermietung der Ferienwohnung daher nur noch zur Belastung mit Gewerbesteuer kommen, wenn die Art und Weise, wie die Ferienwohnung angeboten wird, für einen gewerbesteuerpflichtigen Gewerbebetrieb spricht. So beispielsweise, wenn auch noch Zusatzleistungen wie Babysitterdienste oder Brötchenbringdienste angeboten werden. Unter dem Strich wird jedoch im Einzelfall zu entscheiden sein.