Arbeitszimmer-Urteil: Teilweise verfassungswidrig!

Thema Arbeitszimmer: In einem aktuellen Urteil hat das Bundesverfassungsgericht die Behandlung des Arbeitszimmers in der Steuererklärung für teilweise verfassungswidrig eingestuft. Hier erfahren Sie die Hintergründe und Details der Entscheidung - und natürlich, welche Vorteile Sie zukünftig daraus ziehen können.

Arbeitszimmer in der Steuererklärung: Behandlung vor dem Urteil
Schon 1996 wurde die steuerliche Berücksichtigung des betrieblich oder beruflich genutzten häuslichen Arbeitszimmers als Betriebsausgaben oder Werbungskosten erstmals eingeschränkt. Bereits damals wurde die Gesetzesänderung an zahlreichen Stellen als verfassungswidrig bezeichnet. Das Urteil ist jedoch erst jetzt beim Bundesverfassungsgericht gefallen.

Zunächst aber zur bisherigen gesetzlichen Behandlung des Arbeitszimmers: Grundsätzlich gilt seit 1996 ein gesetzliches Abzugsverbot für das Arbeitszimmer. Frei nach dem Motto kein steuerlicher Grundsatz ohne Ausnahme, war eine Ausnahme auch hier zu finden.

Danach konnten Kosten für das Arbeitszimmer bis zu einem Höchstbetrag steuermindernd angesetzt werden, wenn die betriebliche oder berufliche Nutzung des Arbeitszimmers mehr als 50% der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeiten betrug oder wenn für die betriebliche oder für die berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stand.

Komplett konnten die Kosten für das Arbeitszimmer jedoch seit 1996 nur noch geltend gemacht werden, wenn das Arbeitszimmer der Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildete.

Auch wenn diese Regelung schon arg kritisiert wurde und auch dies als verfassungswidrig bezeichnet wurde, hat das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil aus 1999 keine verfassungsrechtlichen Bedenken hinsichtlich der Einschränkung beim steuerlichen Abzug des Arbeitszimmers gesehen.

Arbeitszimmer verfassungswidrig seit 2007
Seit 2007 ist nun eine weitere Einschränkung der steuerlichen Berücksichtigung des Arbeitszimmers zu verzeichnen, die nun auch Gegenstand des aktuellen Urteils des Bundesverfassungsgerichts war und teilweise als verfassungswidrig eingestuft wurde.

Mit dem Steueränderungsgesetz 2007 konnte der Abzug der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nur noch erreicht werden, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet.

Lesen Sie daher im kommenden Beitrag, was das Urteil zum Arbeitszimmer genau beinhaltet und was es für die Praxis bedeutet.