5 Kriterien, wann Sie die Gebäudeversicherung auf Ihre Mieter umlegen dürfen

Die jährliche Nebenkostenabrechnung führt nicht selten zu Unstimmigkeiten zwischen Mieter und Vermieter. Im Vordergrund stehen dabei meist Kosten, die nach der Meinung des Mieters nicht auf die Nebenkosten umgelegt werden dürfen. Um Unstimmigkeiten zu vermeiden, sollten sich Vermieter im Vorfeld ausführlich informieren. Viele sind hinsichtlich der Gebäudeversicherung unsicher. Erfahren Sie hier, wie Vermieter die Gebäudeversicherung auf den Mieter umlegen können.

Die Kosten für die Gebäudeversicherung gehören natürlich zu den Betriebskosten für die Mietwohnung, daher dürfen diese Kosten auch auf die Mieter umgelegt werden.

Wann der Vermieter die Gebäudeversicherung auf den Mieter umlegen darf:

  1. Diese müssen aber unbedingt in der Auflistung der Betriebskosten und zwar in der jährlichen Betriebskostenabrechnung aufgeführt werden. Wenn die Gebäudeversicherung nicht erwähnt wurde, ist sie nicht umlagefähig und muss vom Mieter nicht bezahlt werden.

  1. Es gibt aber auch eine Ausnahme, nämlich dann wenn im Mietvertrag ein entsprechender Hinweis vermerkt wurde. Dabei handelt es sich um den Hinweis, dass neben der Miete die Betriebskosten vom Mieter gemäß der Anlage 3 § 27 der II. Berechnungsverordnung bezahlt werden müssen. Diese Verordnung berechtigt den Mieter dazu, dass er alle Arten von Betriebskosten auf Mieter umlegen darf. Eine einzelne Auflistung der Betriebskosten ist, wie bereits erwähnt, dann nicht mehr notwendig.

  1. Der Vermieter darf die Kosten für die Versicherung natürlich nicht willkürlich auf den Mieter umlegen. Auch in diesem Bereich gibt es entsprechende Bestimmungen. Diese sind in der Verordnung zur wohnwirtschaftlichen Berechnung II.B.V unter Punkt 13 geregelt. In dieser Verordnung steht somit in welcher Form und wie die Kosten für die Versicherung auf die Betriebskosten umgelegt werden dürfen.

  1. Der Mieter darf zu jeder Zeit in die Berechnungsgrundlagen, die der Vermieter erstellt hat, einsehen. Das sorgt für eine angemessene Transparenz und kann eventuelle Unstimmigkeiten oder Fehlinformationen vermeiden. So wird nämlich vermieden, dass die Kosten unrechtmäßig auf die Mieter verteilt werden.

  1. Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch, dass entsprechende Veränderungen bei der Gebäudeversicherung im Mietvertrag ausführlich aufgeschlüsselt und fixiert werden müssen. Kommt es zu Veränderungen hinsichtlich steigender Kosten für die Gebäudeversicherung, dann ist die Zustimmung des Mieters nicht notwendig. Der Mieter kann aber trotzdem einen Widerspruch einlegen. Grundsätzlich ist es aber problemlos möglich im laufenden Mietvertrag Änderungen vorzunehmen und diese dann in der Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umzulegen.

Welche Kosten dürfen Vermieter noch auf Mieter umlegen?

Des Weiteren dürfen Vermieter die Kosten für eine Elementarschadensversicherung, Öltankversicherung, Glasversicherung und Grundbesitzer/Haftpflichtversicherung auf Mieter umlegen. Die Ausgaben für private Versicherungen dürfen allerdings nicht umgelegt werden.

Häufige Fehler bei der Erstellung der Nebenkostenabrechnung

Bei der Erstellung der Nebenkostenabrechnung wird oft der Fehler gemacht, dass der Verteilerschlüssel falsch angewendet wird. Wenn ein Gebäude aus mehreren Wohneinheiten besteht, dann werden die Nebenkosten über einen bestimmten Schlüssel auf die einzelnen Wohneinheiten verteilt. Dieser Verteilerschlüssel muss der gesetzlich zulässige und richtige sein.

Welcher Verteilerschlüssel im Einzelfall angewendet werden muss, ergibt sich aus den gesetzlichen Vorgaben. Meist erfolgt die Festlegung des Verteilerschlüssels nach der Anzahl der Personen oder nach der Wohnfläche der entsprechenden Wohneinheiten.

Es gibt aber noch viele weitere Vorgaben bezüglich der Verteilung, so zum Beispiel nach Verbrauch oder nach Verhältnis der Einzelmieten.